Kabinett beschließt Kinderlärm-Gesetz:Kinder dürfen jubeln

Kindergeschrei mag genauso laut sein wie ein Presslufthammer - künftig wird es toleranter behandelt als andere Lärmquellen. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.

Wer sich daran stört, dass Kinder auf Spielplätzen und Kitas ab und zu mal kreischen, muss künftig damit leben: Das Bundeskabinett hat beschlossen, das Bundes-Immisionsschutzgesetz zu ändern.

Kindergeschrei ist laut, hat aber einen gänzlich anderen Charakter als andere Lärmquellen. Deshalb hat das Bundeskabinett nun klare Regelungen für den Umgang mit Kinderlärm beschlossen. (Foto: dpa)

Damit sollen Klagen erschwert werden, die sich gegen den Lärm aus Kindergärten, Kitas oder von Spielplätzen richten. Auch wenn die Lautstärke von Kinderschrei mit dem Hämmern eines Pressluftbohrers vergleichbar ist - er wird künftig anders gewertet. Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) will so erreichen, dass Kinderlärm nicht immer wieder zu Gerichtsstreit führt.

Die Regierung fordert damit mehr Toleranz ein - und sieht dies als Beitrag für eine kinderfreundliche Gesellschaft. Auch ruhebedürftige Menschen und Senioren müssen also künftig Verständnis dafür aufbringen, wenn Kinder ihren Gefühlen lautstark freien Lauf lassen - daran kann ohnehin kein Gesetz der Welt etwas ändern.

Mit der Gesetztesänderung werden zudem die Hürden für neue Kindereinrichtungen und Spielplätze gesenkt. Eine Novelle des Bauplanungsrechts, in der klargestellt werden soll, dass Kindertagesstätten künftig auch in reinen Wohngebieten grundsätzlich zulässig sind, ist in Planung.

In der Vergangenheit hatten immer wieder Anwohner von Spielplätzen und Kindergärten wegen Lärmbelästigung geklagt - oftmals mit Erfolg. Das Bedürfnis nach einer Welt ohne Kindergeschrei drückte sich in etlichen Initiativen gegen die entsprechenden Einrichtungen aus. Rechtlich beriefen sich die Kläger im Sinne des Immissionsschutzgesetzes auf einen Umweltschaden.

Bereits 2010 hatte sich der Bundesrat hinter die Bestrebungen der Bundesregierung gestellt und den Gesetzgeber dazu aufgefordert, klarzustellen, "dass Kinderlärm sozialadäquat ist". Es lässt sich eben nicht - wie etwa einen Presslufthammer - einfach abstellen.

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