Urteil im "Esra"-Prozess:Biller muss büßen

Das Gericht entschied im Streit um den Roman "Esra", dass der Autor Maxim Biller 50.000 Euro an seine Ex-Freundin zahlen muss, weil sie sich ungewollt in seinem Roman wiedererkennt.

Die Ex-Freundin des Schriftstellers Maxim Biller bekommt 50.000 Euro Entschädigung wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte in dem Roman "Esra". Die 9. Zivilkammer des Landgerichts München verurteilte den Autor und seinen Verlag Kiepenheuer & Witsch am Mittwoch zur Zahlung und gab damit der Schmerzensgeldklage der Schauspielerin statt. Über die Forderung ihrer Mutter in gleicher Höhe wurde noch nicht entschieden.

Maxim Biller: Seine künstlerische Freiheit unterlag vor Gericht. (Foto: Foto: ddp)

Deren grundsätzlichen Anspruch muss der Bundesgerichtshof noch einmal prüfen. Maxim Biller hat für seine Liebesgeschichte "Esra" seine frühere Lebensgefährtin als Hauptfigur gewählt. Der Roman schildert Einzelheiten aus ihrem Leben, durch die sich die Bundesfilmpreisträgerin und auch ihre Mutter, Trägerin des Alternativen Nobelpreises, bloßgestellt fühlten.

Die beiden Frauen erstritten durch die Instanzen ein Verbot des Werkes. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht den unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre der Tochter bejaht und das Verbot des Romans bestätigt.

Im Falle der Mutter hielten die Verfassungsrichter eine etwaige Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte für noch nicht hinreichend geklärt. Sie verwiesen ihren Fall zur weiteren Prüfung an den Bundesgerichtshof zurück. Die Tochter und deren Kinder seien in Billers Roman eindeutig identifizierbar, urteilte die Zivilkammer. "Unabhängig von der Frage der Wahrheit der Schilderungen sind weder das Intimleben noch das Mutter-Kind-Verhältnis legitime Gegenstände öffentlicher Erörterung."

Das Gericht beurteilte die Persönlichkeitsverletzung als so schwerwiegend, dass die Forderung der Schauspielerin angemessen sei. Der im Grundgesetz garantierte Schutz des Persönlichkeitsrechtes überwiege in diesem Fall gegenüber der Kunstfreiheit, er müsse mit zivilrechtlichen Sanktionen durchgesetzt werden können. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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