Staatsvertrag regelt Internet-Angebot:Mühsamer Kompromiss

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Die Ministerpräsidenten der Länder haben dem Rundfunkstaatsvertrag zugestimmt. Private TV-Unternehmen und Verlage befürchten trotzdem, dass die Öffentlich-Rechtlichen im Internet übermächtig werden könnten.

C. Keil

Die Ministerpräsidenten der Länder haben am Donnerstag bei ihrem Treffen in Dresden der 12. Novelle des Rundfunkstaatsvertrags zugestimmt. Damit werde der Auftrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio im digitalen Zeitalter konkretisiert, teilte der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt mit, Wolfgang Böhmer (CDU).

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer: Auftrag für ARD, ZDF und "Deutschlandradio" wird konkretisiert. (Foto: Foto: dpa)

Der Staatsvertrag halte den öffentlich-rechtlichen Sendern alle modernen Verbreitungswege offen, auch für Angebote im Internet oder auf mobilen Geräten. Die so genannten Telemedien von ARD und ZDF würden damit besser als bisher von privaten Internetangeboten abgegrenzt.

Gemeint ist damit beispielsweise auch, dass Unterhaltungssendungen zwar in die Mediatheken gebracht werden können, wo sie sendungsbezogen sieben Tage kostenlos zum Abruf bereit stehen, dass es sich dabei aber um Unterhaltung mit öffentlich-rechtlichem Charakter handeln muss: also eher nicht die Vorabend-Soap, sondern der Große Pisa-Test.

Der Änderungsstaatsvertrag soll im Dezember von allen 16 Länderparlamenten ratifiziert werden und spätestens im Mai 2009 in Kraft treten.

In einem besonderen Verfahren (Drei-Stufen-Test) müssen die Rundfunkanstalten künftig ihren Gremien unter Beweis stellen, dass neue oder veränderte digitale Angebote einen publizistischen Mehrwert besitzen und welcher finanzielle Aufwand dafür erforderlich ist.

Der Verband der Zeitschriftenverleger "begrüßte" vor allem den "Erhalt gesetzlicher Schranken für pressemäßige Berichterstattung von ARD/ZDF im Internet". So sieht der Vertrag vor, dass "presseähnliche Angebote" nur sendungsbezogen zulässig sind.

Zusammenfassungen von Spielen der Fußball-Bundesliga und Bewegtbilder von Großveranstaltungen wie Olympia, sofern das die Rechtelage überhaupt hergibt, dürfen künftig nur 24 Stunden im Netz stehen. Allerdings haben ARD und ZDF auch beim Sport die Möglichkeit, zeitgeschichtlich Relevantes als nicht-sendungsbezogenes Angebot über den Drei-Stufen-Test ins Archiv zu bringen.

Die Sorge kommerzieller TV-Unternehmen und der Verlage ist trotzdem, dass der mit bald fast acht Milliarden Euro finanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk ein übermächtiger Konkurrent im Internet werden wird. Eine Deckelung des Budgets für Onlineaktivitäten, die es früher gab, gibt es nicht mehr. Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff spricht von "einem Kompromiss, mit dem wir leben müssen".

© SZ vom 24.10.2008/pak - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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