Prozess um "Baader-Meinhof-Komplex":Nicht realistisch

Wenn "Der Baader-Meinhof-Komplex" ins TV kommt, könne man den Vorspann ändern - dies hat das Gericht der Witwe des erschossenen Bankiers Jürgen Ponto als Vergleich vorgeschlagen.

Im juristischen Streit um den Film "Der Baader-Meinhof-Komplex" hat das Kölner Landgericht den Prozessparteien einen Vorspann mit Zuschauer-Hinweisen als Lösung vorgeschlagen. Darin solle stehen, dass die in dem Film dargestellte Erschießung des Vorstandssprechers der Dresdner Bank, Jürgen Ponto, durch RAF-Terroristen keinen Anspruch auf historische Authentizität erhebe.

Ignes Ponto, Witwe des erschossenen Bankiers Jürgen Ponto, Bundeskanzler Helmut Schmidt, links, und Bundespräsident Walter Scheel, rechts, bei der offiziellen Trauerfeier in der Paulskirche Frankfurt. Ponto wurde am 30. Juli 1977 in seinem Haus in Oberursel von Terroristen erschossen. (Foto: Foto: ap)

Das sagte Gerichtssprecher Dirk Eßer am Montag und bestätigte damit einen Bericht der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Die Witwe Ignes Ponto habe eine einstweilige Verfügung beantragt. Sie sehe sich und ihren 1977 getöteten Mann in ihrer Persönlichkeit verletzt.

Aus Protest gegen den Kinofilm von Bernd Eichinger über die RAF hatte Ignes Ponto bereits ihr Bundesverdienstkreuz zurückgegeben. Die Klägerin machte laut Gerichtssprecher allerdings in dem Kölner Verfahren deutlich, dass sie den Film nicht grundsätzlich blockieren wolle.

Der Einigungsvorschlag des Gerichts würde demnach auch nur für zukünftige Formen der Vermarktung gelten, also etwa für eine TV-Ausstrahlung, die für 2009 geplant ist, oder eine DVD-Fassung. Bevor der Film beginnt, könnten die Zuschauer im Vorspann dann lesen, dass ein Abweichen einiger Filmszenen von der Realität möglich sei.

Nach Ansicht der Klägerin entspreche die Erschießungsszene nicht der Realität, obwohl der Film - nach dem Buch von Stefan Aust - den Eindruck der absoluten Authentizität erwecke, wie Eßer erklärte. Wenn Ignes Ponto und die beklagte Verleihfirma Constantin Film dem Einigungsvorschlag der 28. Zivilkammer nicht zustimmen, will das Gericht am 7. Januar 2009 ein Urteil verkünden.

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