Kein Urteil im Fall Achenbach:Kunstberater Achenbach muss erst einmal nicht zahlen

Kunstberater Helge Achenbach wurde bereits zu sechs Jahren Haft verurteilt. (Foto: dpa)

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hebt das millionenschwere Schadensersatz-Urteil gegen den Kunstberater auf. Der Prozess wegen Betrugs geht weiter.

Helge Achenbach muss erst einmal keinen Schadensersatz zahlen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat ein millionenschweres Urteil gegen den inhaftierten Kunstberater aufgehoben. Ein Landgericht hatte den 63-Jährigen im vergangenen Jahr zur Zahlung von fast 20 Millionen Euro verurteilt. Dagegen war Achenbach in Berufung gegangen.

Der Kunstberater Achenbach soll seine Kunden, unter ihnen der 2012 verstorbene Aldi-Erbe Berthold Albrecht, um beträchtliche Summen betrogen haben. Albrechts Familie verklagte Achenbach auf etwa 25 Millionen Euro Schadensersatz. Der 63-jährige Kunstberater soll Berthold Albrecht zwischen 2009 und 2011 beim Kauf von 21 Kunstwerken und elf Oldtimern um diese Summe geprellt haben.

Schon vor einem Jahr wurde Helge Achenbach in einem Strafprozess zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Zivilprozess gegen ihn wird nun fortgesetzt. Das Oberlandesgericht verweist das Verfahren zurück an das Landgericht. Dessen Entscheidung stufte das Oberlandesgericht als "unzulässiges Teilurteil" ein. Damals seien nicht nur Achenbach, sondern auch zwei seiner Firmen verklagt worden. Verurteilt wurde aber nur Achenbach.

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