Korrekturen:Luftbrücke, Kurzarbeit

(Foto: Luis Murschetz (Illustration))

Berlin wurde 1948/49 aus der Luft versorgt. Leiharbeiter können Kurzarbeitergeld bekommen, nicht Minijobber.

In " Fast alles am Boden" im Ressort Politik vom 30. März hieß es, das Gelände in Berlin-Tegel sei Teil der Luftbrücke zur Versorgung der Berliner nach dem Mauerbau gewesen. Das ist falsch. Die sogenannte Luftbrücke der West-Alliierten versorgte die Berliner Bevölkerung während der sowjetischen Blockade der Stadt 1948/49.

In " Am Abgrund" im Ressort Wirtschaft vom 28./29. März hieß es fälschlicherweise, dass auch Minijobber Anspruch auf Kurzarbeitergeld hätten. Tatsächlich sind es Leiharbeiter, für die das neuerdings gilt.

In " Der Schmetterlingseffekt" im Ressort Wirtschaft vom 27. März stand: "Die Bundesrepublik Deutschland exportiert viel mehr patentgeschützte Medikamente, als sie ausführt." Es muss heißen: "... als sie einführt."

© SZ vom 02.04.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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