Korrekturen:Felsendom, Jobabbau,  EU-Richtlinie

Eine Bildunterschrift beschrieb nicht das korrekte Bauwerk, die Anzahl der Beschäftigten beim Autozulieferer Schaeffler war zu niedrig angegeben. Eine EU-Richtlinie zu Whistleblowern war missverständlich dargestellt.

In "Der neue Saladin" vom 14. September im Ressort Feuilleton zeigt das dazugehörige Bild nicht, wie in der Bildunterschrift angegeben, die al-Aqsa-Moschee, sondern den Felsendom.

In "Schaeffler steht vor schmerzhaftem Umbau" vom 11. September im Ressort Wirtschaft hieß es, beim Autozulieferer Continental würden 13 000 der 33 000 Stellen in Deutschland wegfallen. Tatsächlich sind es 13 000 von 59 000 Stellen.

In "EU will Hinweisgeber besser schützen" vom 5./6. September im Ressort Beruf und Karriere stand, dass für Hinweisgeber nach der EU-Hinweisgeber-Richtlinie, die bis Ende 2021 in nationales Recht umgesetzt werden muss, künftig ein dreistufiger Weg gelten soll. Tatsächlich soll sich für Hinweisgeber aber folgender Weg anbieten: Hinweise sollen weiterhin zunächst intern erfolgen. Der Hinweisgeber kann die Meldung aber auch unmittelbar extern an die zuständige Behörde geben. So sieht die Richtlinie es jedenfalls vor. Eine Bekanntmachung des Verstoßes gegenüber der Öffentlichkeit soll erst erfolgen, nachdem die Meldung intern und/oder extern erfolglos blieb. Der direkte Weg über die Öffentlichkeit ist aber ohne vorherige interne Meldung straffrei möglich, wenn eine unmittelbare Bedrohung oder Gefahr für die Öffentlichkeit oder Repressalien gegen den Hinweisgeber drohen.

© SZ vom 18.09.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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