Im Artikel "Fehlpass Strache" vom 22./23. Dezember im Ressort Außenpolitik hieß es, dass sich Kinder aus binationalen Ehen in Österreich für einen Pass entscheiden müssten, sobald sie 18 Jahre alt sind. Das ist falsch. Diese Kinder zählen in Österreich zu den Ausnahmen für doppelte Staatsbürgerschaften.
Korrekturen:Eine Ausnahme
Kinder aus binationalen Ehen dürfen in Österreich eine Doppelstaatsbürgerschaft haben.