In "Handwerker von Steuer absetzen" (Bauen & Wohnen, 17./18. Juli) hieß es, die Steuererklärung für 2020 müsse bis 2. August vorliegen; das ist falsch, die Frist wurde wegen der Pandemie bis 31. Oktober verlängert. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein einschaltet, hat Zeit bis zum 31. Mai 2022.
Korrekturen:Diesmal mit Corona-Verlängerung
Und schon lässt der Schreck nach: Die Steuererklärung für 2020 muss gar nicht so früh abgegeben werden.