Korrekturen:Diesmal mit Corona-Verlängerung

(Foto: Luis Murschetz (Illustration))

Und schon lässt der Schreck nach: Die Steuererklärung für 2020 muss gar nicht so früh abgegeben werden.

In "Handwerker von Steuer absetzen" (Bauen & Wohnen, 17./18. Juli) hieß es, die Steuererklärung für 2020 müsse bis 2. August vorliegen; das ist falsch, die Frist wurde wegen der Pandemie bis 31. Oktober verlängert. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein einschaltet, hat Zeit bis zum 31. Mai 2022.

© SZ vom 21.07.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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