Korrekturen:Die Sache mit der Frührente

(Foto: Luis Murschetz (Illustration))

Die abschlagsfreie Rente mit 63 galt nur für langjährig Versicherte bis Jahrgang 1952.

In "Run auf die Frührente" vom 25. März im Ressort Wirtschaft steht: "Nur wer 45 Jahre einzahlt, bekommt die Rente mit 63 abschlagsfrei." Das ist so nicht korrekt. Die Altersgrenze 63 galt für diese Rente "an besonders langjährig Versicherte" bis Jahrgang 1952, ab Jahrgang 1953 wird diese Altersgrenze stufenweise auf 65 Jahre angehoben, sodass ab Jahrgang 1964 und jünger 65 Jahre als abschlagsfreier Rententermin gilt.

© SZ vom 28.03.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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