Urteil zu Arbeitslosengeld 2:Wenn das Amt falsch rechnet

Hartz-IV-Empfänger müssen ihren Bewilligungsbescheid prüfen.

Hartz-IV-Empfänger sind verpflichtet, die Bewilligungsbescheide für das II auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Das hat das Koblenzer Sozialgericht in einem Urteil entschieden.

Richtig ausfüllen reicht nicht: Antrag auf Arbeitslosengeld. (Foto: Foto: dpa)

Sie dürften sich nicht darauf verlassen, dass ihre Angaben fehlerfrei berücksichtigt und die Leistungen ordnungsgemäß berechnet würden, erklärte das Gericht. Im konkreten Fall waren dem Kläger, seiner Ehefrau und dem gemeinsamen minderjährigen Kind Hartz-IV-Leistungen bewilligt worden. Bei der Berechnung hatte der Leistungsträger aber versehentlich das Einkommen der Ehefrau nicht beachtet, obwohl der Kläger es angegeben hatte. Deshalb sollte der Kläger später rund 2300 Euro zurückzahlen.

Nach Auffassung des Gerichts muss der Kläger davon 900 Euro zahlen. "Ihm hätte auffallen müssen, dass in mehreren Spalten des Bescheides das Einkommen für seine Ehefrau jeweils mit 0 Euro angegeben war", hieß es in der Begründung. Der Rest des zu Unrecht ausgezahlten Geldes müsse allerdings von den jeweiligen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft zurückgefordert werden (Az.: S 11 AS 305/05).

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