Uni-Wechsel:Vorsicht, Schuldenfalle!

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Damit Studenten beim Uni-Wechsel in ein anderes Bundesland nicht in Schulden versinken, sollen sie künftig erst 24 Monate nach Ende des Studiums mit der Tilgung von Bafög-Krediten beginnen müssen.

Birgit Taffertshofer

Jung, fleißig und mobil sollen sie sein, die Studenten von heute. Bald sollen sie europaweit und ohne Hürden die Hochschule wechseln können, so versprechen es jedenfalls die Politiker. Doch die nötige Gesetzgebung lässt zuweilen auf sich warten. Damit Studenten, die staatliche Darlehen für Studiengebühren beanspruchen, nicht schon ein Wechsel von Stuttgart nach München teuer zu stehen kommt, will die Kultusministerkonferenz (KMK) die Regeln jetzt nachbessern.

Denn bisher müssten Bafög-Empfänger, die in mehreren Bundesländern studieren, am Ende einen größeren Schuldenberg abzahlen als ihre sesshaften Kommilitonen.

Damit Bafög-Empfängern die Schulden nicht über den Kopf wachsen, haben alle Bundesländer mit Studiengebühren eine Obergrenze für die Gesamtlasten festgesetzt, die sogenannte Kappungsgrenze. In Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg liegt sie bei 15.000, in Nordrhein-Westfalen bei 10.000 Euro.

Das bedeutet: Wer 10.000 Euro Bafög-Schulden hat, ist in Bochum von der Rückzahlung der Studiengebühren befreit. Wer 8000 Euro Bafög abzahlen muss, von dem können höchstens 2000 Euro an Studiengebühren zurückverlangt werden, inklusive aller Zinsen.

Doch diese Regeln greifen nicht mehr, sobald ein Hochschüler während des Studiums in ein anderes Bundesland wechselt. Denn Studenten müssen dann einen neuen Gebühren-Kredit zu den dort geltenden Bedingungen aufnehmen. Das könnte sich nicht nur negativ auf die Höhe des Teilerlasses auswirken. Im schlimmsten Fall würde dem Studenten noch während der Studienzeit Zahlungsbescheide zur Tilgung des ersten Kredits ins Haus flattern. Denn die Rückzahlungspflicht beginnt nach jetziger Lage mit dem Hochschulwechsel.

Um Studierende, die Darlehen an mehrere Landesbanken zurückzahlen müssen, nicht schlechter zu stellen, haben die Kultusminister der unionsregierten Länder nun ein Konzept erarbeitet. Demnach können Studierende den Kredit ruhen lassen, falls sie an eine Uni in einem anderen Land wechseln. Die Tilgung müsste dann in der Regel erst 24 Monate nach Ende des Studiums beginnen.

Zudem sollen die Darlehenssummen, die die einzelnen Landesbanken gewährt haben, am Ende addiert und anteilig nach der Studienzeit im jeweiligen Land die Kappungsgrenzen berechnet werden. Um Berufseinsteiger vor hohen Tilgungsraten zu bewahren, sollen die monatlichen Belastungen nicht höher als 50 Euro pro Land ausfallen. Ob das Konzept in die Praxis umgesetzt wird, muss die Kultusministerkonferenz noch entscheiden.

© SZ vom 10.9.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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