Überstunden:38 Stunden sind nur Theorie

Arbeiten bis zum Umfallen: "Sämtliche Überstunden sind durch das Gehalt abgegolten", heißt es in vielen Verträgen. Doch nicht alle Klauseln zu Mehrarbeit gelten auch.

Klauseln in Arbeitsverträgen, nach denen es für Überstunden pauschal und ohne Einschränkung kein zusätzliches Geld gibt, gelten nicht. Solche Klauseln seien zwar häufig zu finden, vor allem in älteren Arbeitsverträgen.

Überstunden: Klauseln ohne jede zeitliche Einschränkung sind nicht wirksam. (Foto: Foto: dpa)

Wenn sie aber ganz generell zum Beispiel in der Form "Sämtliche Überstunden sind durch das Gehalt abgegolten" Ansprüche der Arbeitnehmer einschränken, seien sie unwirksam, erläuterte der Fachanwalt Jobst-Hubertus Bauer in Stuttgart. Seit der Schuldrechtsmodernisierung 2002 (Bürgerliches Gesetzbuch Paragraf 305 ff) würden solche Klauseln zunehmend weniger verwendet.

Zehn Prozent Überstunden gehen in Ordnung

"Viele Arbeitgeber haben das in ihren alten Verträgen aber stehen lassen", sagte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Wenn die Klausel einen bestimmten Anteil von Überstunden ohne Entgelt festschreibt, sei das in Ordnung. Wo in diesem Fall die Grenze verläuft, hänge nicht zuletzt von der Position des Arbeitnehmers und der Höhe des Gehalts ab.

Bei durchschnittlichen Arbeitsstellen mit einer Wochenarbeitszeit um 40 Stunden und einem Gehalt um 3000 Euro brutto seien zehn Prozent Überstunden nicht zu beanstanden. Wenn der Arbeitnehmer dann also 44 Stunden arbeitet, müssen die vier zusätzlichen Stunden nicht extra vergütet werden, wenn das im Arbeitsvertrag so vereinbart war. "Das gilt als unbestritten."

Nicht einig seien sich die Arbeitsrechtler allerdings, wenn die Stundenzahl deutlich höher ist - etwa bei 20 Prozent der Wochenarbeitszeit. Vor den Arbeitsgerichten vollkommen unumstritten sei jedoch, dass Klauseln ohne jede zeitliche Einschränkung nicht wirksam seien.

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