Teilzeitarbeit:Glossar

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Von Altersteilzeit bis zur Telearbeit - eine Erläuterung der wichtigsten Begriffe.

Jan Friedmann

Ablehnung: Ein Antrag auf Teilzeitarbeit darf vom Unternehmen abgelehnt werden, wenn Arbeitsorganisation und Sicherheit im Betrieb durch Teilzeitarbeit gefährdet werden oder dadurch unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen.

(Foto: N/A)

Altersteilzeit: Seit 1996 regelt das Gesetz zur Altersteilzeit den Vorruhestand. Das Modell beruht darauf, dass Arbeitnehmer während ihrer letzten Arbeitsjahre auf ein Teil ihres Einkommens verzichten und dafür die Firma verlassen, bevor sie in den Ruhestand gehen. Während der Übergangszeit erhalten sie ebenfalls das reduzierte Gehalt (mindestens 70 Prozent des vollen Gehalts).

Diskriminierungsverbot: Unternehmen dürfen Teilzeitbeschäftigte gegenüber Vollzeitarbeitern nicht benachteiligen. Teilzeitkräfte haben einen Anspruch auf anteilige Auszahlung von Zusatzleistungen, etwa des Weihnachtsgeldes.

Dringende betriebliche Gründe: Sie können einem Antrag auf Teilzeit entgegenstehen. Genaueres ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht festgelegt.

Elternzeit: Elternzeit ist die neue Bezeichnung für Erziehungsurlaub. Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen.

Fristen: Der Beschäftigte muss seinen Antrag auf Teilzeit spätestens drei Monate vor Beginn der verringerten Arbeitszeit stellen. Das Unternehmen ist verpflichtet, den Arbeitgeber zwei Monate später über seine Entscheidung zu informieren.

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge: Das Teilzeit- und Befristungsgesetz ist am 1. Januar 2001 in Kraft getreten. Es verankert den Anspruch auf Teilzeit für Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern.

Kündigungsschutz: Die Weigerung, zwischen Teilzeit und Vollzeit zu wechseln, darf nicht Kündigungsgrund sein.

Rechtsanspruch: Seit dem 1. Januar 2001 haben Beschäftige in Firmen mit mehr als 15 Mitarbeitern einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit. Sie können diesen nach einer sechsmonatigen Betriebszugehörigkeit einfordern. Bisher waren sie auf das Entgegenkommen ihres Chefs angewiesen.

Rückkehr: Wollen Teilzeitarbeitnehmer wieder Vollzeit arbeiten, so müssen sie von ihrem Arbeitgeber bevorzugt berücksichtigt werden, wenn ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Sabbatical: Längere Auszeit vom Job bei durchgehender Bezahlung. Das Sabbatical ist eine besondere Form der Teilzeitarbeit, das gerne von Projektarbeitskräften in Anspruch genommen wird. Gegen eine reduzierte Bezahlung bei voller Arbeit kann ein längerer bezahlter Urlaub genommen werden, zum Beispiel ein Jahr nach drei Jahren Arbeit.

Telearbeit: Arbeit am Bildschirm von zuhause bei eigener Zeiteinteilung, z.B. Programmiertätigkeit.

Vertrauensarbeitszeit: Abschaffung der mechanischen Zeitkontrolle. Der Arbeitnehmer führt selbst über die geleistete Arbeit Buch und ist für die Einhaltung der Arbeitsstunden verantwortlich.

Zeitkonto: Abrechnung von Mehrarbeit über ein Konto, das für einen längeren Zeitraum gültig ist, z.B. Jahresarbeitszeitkonto oder Lebensarbeitszeitkonto.

Zweitantrag: Nach begründeter Ablehnung kann ein zweiter Antrag auf Teilzeitarbeit erst nach zwei Jahren gestellt werden. Wer bereits Teilzeit arbeitet, kann nach dieser Frist eine weitere Verkürzung seiner Arbeitszeit beantragen.

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