Table-Dance-Fotos im Netz:Erotik-Tänzerin darf nicht zur Polizei

"Charakterlich ungeeignet": Eine Kellnerin, die in Bikini und Stiefeln auf Tischen tanzt, darf nicht Polizistin werden. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.

"Charakterlich ungeeignet" - wenn eine Frau als Erotik-Tänzerin jobbt und davon Bilder ins Internet stellt, kann sie nicht Polizistin werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart lehnte den Eilantrag einer Kellnerin ab, die im Frühjahr 2009 ihre Polizei-Ausbildung beginnen wollte. Ihr Bewerbungsverfahren war aber vom Bereitschaftspolizeipräsidium Baden-Württemberg abgebrochen worden.

Table Dance: Frauen mit dem Nebenjob Tänzerin dürfen nicht zur Polizei. (Foto: Foto: Reuters)

Wie das Gericht am Montag mitteilte, waren dem Präsidium anonym Auszüge aus einem Internet-Forum mit über einer Million Nutzern zugeleitet worden. Dort hatte sich die Bewerberin noch während des Auswahlverfahrens schon als Polizeimeisteranwärterin bezeichnet und Fotos eingestellt, die wie Table-Dancing vor Publikum wirkten.

Missbrauch von Dienstbezeichnungen

Die Frau hatte argumentiert, dass diese Bilder von ihr, die sie teils erotisch tanzend in Stiefeln und Bikini zeigten, inzwischen gelöscht seien.

Nach Auffassung des Gerichts bestehen aber Zweifel an der charakterlichen Eignung der Bewerberin. Die Verknüpfung von Fotos und Berufsbezeichnung lasse auch vermuten, dass sich die Frau einen stärkeren Zulauf bei ihrem Job als Kellnerin versprochen habe.

"Darin liegt ein merkwürdiges Verständnis des Verhältnisses von Beamtenstatus zu etwaigen Nebentätigkeiten." Gegen die Frau wird auch wegen des Verdachts des Missbrauchs von Dienstbezeichnungen ermittelt. Den Beschluss des Verwaltungsgerichts (Az.: 9 K 384/09) kann sie mit einer Beschwerde anfechten.

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