Ratgeber:Die wichtigsten Änderungen

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Mit der BAföG-Reform wurde einiges geändert und neu eingeführt. Hier die wichtigsten Neuerungen.

Jan Friedmann

BAföG ist eine Ausbildungsförderung des Staates. Sie richtet sich an Studenten, die nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen oder das der Eltern oder Ehegatten ihre Ausbildung finanzieren können. BAföG beantragen können Studierende an Hochschulen, Akademien und Höheren Fachschulen.

(Foto: N/A)

Die Ausbildungsförderung wird jeweils zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gezahlt. Das heißt: 50 Prozent der Fördersumme müssen nach Studienende zurückgezahlt werden, 50 Prozent schießt der Staat dazu.

Anträge für das BAföG gibt's bei den Studentenwerken.

Mehr Geld

Seit dem ersten April finden BAföG-Empfänger durchschnittlich sechs Prozent mehr auf ihrer Monatsüberweisung. Der sogenannte Regelbedarfssatz ist von 860 auf 910 Mark gestiegen. Studierende, die bei ihren Eltern wohnen, erhalten einen Regelsatz von 735 statt bisher 650 Mark. Der Höchstsatz ist von 1030 auf 1140 Mark gestiegen.

Ost gleich West

Seit der Verabschiedung des neuen BAföG-Gesetzes macht es keinen Unterschied mehr, in welchem Bundesland und für welche Hochschule die Förderung beantragt wird. Die bisher unterschiedlichen Förderungssätze für alte und neue Bundesländer wurden angeglichen.

Erhöhung der Freibeträge

Die Freibeträge für das Einkommen der Eltern wurden erhöht. Feste Bemessungsgrenzen gibt es nicht. Denn ob jemand BAföG-berechtigt ist, hängt auch von der Geschwisterzahl und dem Familienstand der Eltern ab.

Das Kindergeld fällt ab 1. April aus dem anzurechnenden Einkommen heraus. Damit steigt die Chance für kinderreiche Familien, für Kinder in der Ausbildung BAföG zu erhalten.

Jobben erlaubt

Ein Studierender darf monatlich 410 netto, das entspricht 688,96 Mark brutto verdienen. Ein 630-Mark-Job wirkt sich also nicht negativ auf die Höhe des BAföGs aus. Das BAföG wird auch nicht durch eigenes Vermögen geschmälert - solange es nicht 10.000 Mark (bisher 6000 Mark) überschreitet.

Förderung im Ausland

Seit der BAföG-Reform können Studenten auch für längere Studienaufenthalte im Ausland BAfög erhalten. Voraussetzung ist ein Studienjahr im Inland. Danach ist innerhalb der EU das gesamte Studium einschließlich des Abschlusses förderungsfähig. Außerhalb der EU können zunächst ein Jahr, maximal bis zu fünf Semestern, gefördert werden.

Wer im Inland BAföG erhält, kann seine Förderung jedoch nicht einfach ins Ausland "mitnehmen". Er muss erst einen gesonderten Antrag auf Auslands-BAföG stellen. Auch für Studenten, die in Deutschland kein Bafög erhalten, kann sich ein Antrag auf Auslands-Bafög lohnen.

Bei Studenten, die nach einem Auslandsjahr wieder an die deutsche Heimat-Uni zurückkommen, wird ein Auslandsjahr nicht auf die Förderungshöchstdauer angerechnet.

Bildungskredit

Der Bildungskredit ist ein zinsgünstiges Darlehen für Schüler und Studenten in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen. Er wird unabhängig von eigenen Mitteln und Einkommen der Eltern gewährt, muss aber auch vollständig zurückgezahlt werden. Der Kreditantrag ist an das Bundesverwaltungsamt zu richten.

Rückzahlung

Die Rückzahlung beginnt spätetens fünf Jahre nach Ende der Förderung in monatlichen Raten von 200 Mark. Wer nicht ausreichend verdient, kann sich von der Rückzahlung freistellen lassen. Erlassmöglichkeiten gibt es bei herausragenden Studienleistungen, schnellem Studium, früher Rückzahlung und in der Kindeserziehung.

Begrenzung der Schulden

Um eine übermäßige Verschuldung der Studierenden zu verhindern, wird die Darlehensschuld auf 20.000 Mark begrenzt. Dies gilt allerdings nur für Studierende, die ihr Studium mit dem Sommersemester 2001 oder später aufnehmen.

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