Mobbing:Bei Schikanen Schmerzensgeld

Arbeitgeber müssen ihre Angestellten vor intensivem Mobbing schützen. Sonst steht ihnen Schmerzensgeld zu, entschied das Bundesarbeitsgericht.

Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter vor intensivem Mobbing schützen, sonst können Arbeitnehmer Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am Donnerstag. Konkret sprach es einem Arzt in einem Krankenhaus in Westfalen ein Schmerzensgeld zu (Az: 8 AZR 593/06).

Arzt siegt vor Gericht: Arbeitgeber müssen ihre Angestellten vor Mobbing schützen. (Foto: Foto: ddp)

Der Arzt ist Oberarzt der neurochirurgischen Abteilung, die er ab Anfang 2001 auch für gut ein Jahr kommissarisch leitete. Seine Bewerbung um die Chefarztstelle blieb allerdings ohne Erfolg. Stattdessen berief das Krankenhaus einen Mediziner von außerhalb.

Nach Feststellungen des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm würdigte der neue Chefarzt den Oberarzt mehrfach fachlich und menschlich herab, und diese "mobbingtypischen Verhaltensweisen" führten zu einer andauernden psychischen Erkrankung. Schlichtungsversuche scheiterten, weil der Chefarzt hierzu nicht bereit war.

Während das LAG dennoch einen Schmerzensgeldanspruch verneint hatte, sprach das BAG nun dem Oberarzt eine Entschädigung zu. Der Chefarzt habe die Krankheit seines Untergebenen "schuldhaft herbeigeführt"; hierfür müsse das Krankenhaus gerade stehen.

Gegebenenfalls kämen auch unmittelbare Ansprüche an den Arbeitgeber in Betracht, wenn der seine Pflicht verletze, Arbeitnehmer "vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz zu schützen". Allerdings könne der Arbeitnehmer in der Regel nicht verlangen, dass ein mobbender Chef entlassen wird.

Auch eine andere Stelle mit anderem Vorgesetzten müsse der Arbeitgeber nur anbieten, wenn solch eine Stelle frei sei, urteilte das BAG. Über die Höhe des Schmerzensgeldes soll im konkreten Fall nun das LAG entscheiden.

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