Wer in den nächsten Tagen und Wochen seine neue Lohnsteuerkarte für 2004 zugeschickt bekommt, sollte sie nicht ungelesen "zwischenlagern". Die Daten gehörten immer sofort vom Arbeitnehmer auf ihre Richtigkeit überprüft, mahnt das bayerische Finanzministerium zur Vorsicht.
Zuständigkeiten für Fehler
Werden Fehler entdeckt, ist die Gemeinde, die die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat, für die Berichtigung zuständig; nicht das Finanzamt.
Übereinstimmung wichtiger Daten
Werden Fehler nicht korrigiert, kann sich das auf die Höhe der Lohnsteuer auswirken, die ab Januar 2004 vom Arbeitgeber einbehalten wird. Die Arbeitnehmer sollten besonders darauf achten, dass das Geburtsdatum, die Steuerklasse, die Religionszugehörigkeit und die Zahl der Kinderfreibeträge richtig eingetragen sind. Maßgebend sind die Verhältnisse am 1. Januar 2004.
Wirkung des Kinderfreibetrages
Die Zahl der Kinderfreibeträge wirkt sich zwar nicht auf die Höhe des Lohnsteuerabzugs aus. Steuermindernd und damit wichtig wird sie jedoch für die Höhe des vom Arbeitgeber einzubehaltenden Solidaritätszuschlags sowie der Kirchensteuer. Von den Gemeinden werde grundsätzlich nur die Zahl der Kinderfreibeträge für Nachwuchs unter 18 Jahren auf der Lohnsteuerkarte vermerkt, heißt es.
(sueddeutsche.de/ AP)