Lohnsteuer:Mehrere Hundert Euro sind drin

Lesezeit: 2 min

Mitarbeiter sollten ihre Lohnsteuerkarte für 2009 nicht achtlos dem Chef geben. Wer zuvor Freibeträge eintragen lässt, kann mehr Nettogehalt einstreichen.

Etwa 35 Millionen rosarote Lohnsteuerkarten für 2009 sind derzeit zu den steuerpflichtigen Bundesbürgern unterwegs. Wer sie schon in der Post hatte, sollte sie nicht achtlos zum Chef weiterreichen. Denn jeder Arbeitnehmer hat direkt Einfluss darauf, wie viel das Finanzamt im kommenden Jahr Monat für Monat vom Brutto-Lohn einbehält. Wer sich Freibeträge eintragen lässt, senkt die Abzüge für Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag - und hat monatlich mehr in der Tasche.

Lohnsteuerkarte: Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen müssen 2009 mindestens 600 Euro betragen. (Foto: Foto: dpa)

Je nach Verdienst und Steuersatz können einige Hundert Euro drin sein. Das kann auch entscheidend sein für Bürger, die bald Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld bekommen. Beides wird vom Nettoeinkommen berechnet.

"Man spart keine Steuern, sondern hat 2009 sofort monatlich finanziell mehr Luft", erläutert Marlies Spargen vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Das sei für die meisten Beschäftigten interessant.

Zinsen mitnehmen

Wer sich keinen Freibetrag sichert, bekommt zu viel Gezahltes erst 2010 nach der Steuererklärung zurück - zur Freude des Fiskus, der die Zinsen dafür mitnehmen kann. Alljährlich machen sich nur etwa 2,5 Millionen Bürger die Mühe, einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung zu stellen, wie es im Amtsdeutsch heißt.

Damit Freibeträge genutzt werden können, muss zuerst grob gerechnet werden: Die Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen müssen 2009 mindestens 600 Euro betragen. Wer sich allein über Werbungskosten einen Eintrag sichern will, muss über die Grenze von 1.520 Euro kommen.

Freibetrag für Pendlerpauschale

Diesen Betrag erreichen viele Arbeitnehmer schon, wenn sie ihre Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zusammenrechnen, wie Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine (BDL), betont. Eigentlich gilt die Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer gar nicht mehr, sondern erst vom 21. Kilometer an. Die Regelung wird gerade vom Bundesverfassungsgericht überprüft.

Solange das Gericht aber nicht über die Pendlerpauschale entschieden hat, können sich Arbeitnehmer nach wie vor einen Freibetrag für die tatsächliche Entfernung (mit 30 Cent pro Kilometer) auf ihre Lohnsteuerkarte eintragen lassen. "Klingt kurios, aber es stimmt", sagt Nöll.

Kippt allerdings die alte Regelung, müsste das Geld zuzüglich Zinsen zurückgezahlt werden. "Wir sind zuversichtlich und raten dazu, den Freibetrag zu nutzen, das macht zudem Druck auf die Finanzämter", sagt Spargen.

Auf der nächsten Seite: Kirchensteuer, Unterhaltszahlungen - wofür es auf der Lohnsteuerkarte noch Freibeträge gibt.

Doppelte Haushaltsführung

Zu den Werbungskosten zählt noch alles, was mit dem Beruf zusammenhängt - also Ausgaben für Arbeitsmittel wie Computer, Fachliteratur, Fortbildung, doppelte Haushaltsführung oder jobbedingte Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren.

Für den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung müssen zudem die Sonderausgaben geprüft werden. Dazu zählt beispielsweise die Kirchensteuer, deren Höhe es für 2009 zu überschlagen gilt.

Außerdem die Unterhaltszahlungen für einen geschiedenen beziehungsweise dauernd getrennt lebenden Ehepartner. Sie können bis zur Höhe von 13.805 Euro eingetragen werden. Voraussetzung: Der Empfänger stimmt schriftlich zu. Er muss die Zahlungen dann nämlich versteuern. Gibt es einen Dauerauftrag für Spenden, so muss auch der mitgezählt und belegt werden.

Mehr Weihnachtsgeld

Als außergewöhnliche Belastungen gelten unter anderem Krankheitskosten etwa beim Klinikaufenthalt oder der Kauf einer Brille. Die sind aber nicht ganz einfach vorherzusehen. Dazu kommen noch die haushaltsnahen Dienstleistungen für eine Putzfrau, den Schneeräumdienst oder Handwerkerarbeiten, und zwar unabhängig von der 600-Euro-Grenze. Weil jetzt noch nicht klar ist, wie viel Kosten 2009 entstehen, können die Ausgaben geschätzt und begründet werden.

Selbst für die Freibeträge für 2008 sei es jetzt noch nicht zu spät, erläutert Nöll. Formulare und Informationen gibt es beim zuständigen Finanzamt. Einträge sind bis zum 30. November noch möglich. Der Chef muss dazu nur kurzfristig die Lohnsteuerkarte 2008 herausgeben. Mit diesem Schachzug könne unter Umständen ein Großteil des Arbeitslohns für November und Dezember steuerfrei bleiben, betont Steuerfachmann Nöll. Und auch vom Weihnachtsgeld dürfte deutlich mehr übrig bleiben.

© ap - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: