Irland:Arbeitsplatz

Sozialversicherung

In Irland besteht keine Kranken- oder Rentenversicherungspflicht. Teilweise wird eine Krankenversicherung durch die Arbeitgeber angeboten. In der Regel sollte man sich jedoch selbst versichern. Deutsche Krankenversicherungen treten normalerweise für drei Monate Auslandsaufenthalt ein.

Grundsätzlich hat man als EU-Bürger in Irland den selben Anspruch auf Sozialleistungen wie irische Staatsangehörige. Für die Sozialversicherung bezahlt man also als Arbeitnehmer lohnabhängige Beiträge (PRSI) und erwirbt damit Anspruch auf Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Renten- und Altersruhegeld, Hinterbliebenen- und Waisenrente sowie Leistungen bei Arbeitslosigkeit.

Wenn man in Irland arbeitet, hat man unabhängig von seinen PRSI-Beiträgen Anspruch auf Kindergeld. Kinder mit bestimmten chronischen Erkrankungen werden kostenlos im Krankenhaus behandelt. Zusätzlich gibt es für bedürftige Personen Sozialleistungen, die mit der Sozialhilfe in Deutschland vergleichbar sind. Ansonsten richten sich Gesundheitsleistungen nach dem Einkommen.

Anmeldung

Man sollte sich möglichst schnell beim örtlichen Steueramt (Tax Office) anmelden, wenn man eine Beschäftigung in Irland aufnimmt. Dort erhält man eine Steuer- und Sozialversicherungsnummer (RSI). Alle abhängig Beschäftigten und Selbstständigen mit einem Jahreseinkommen von mindestens 3.175 Euro sind vom 16. Lebensjahr an sozialversicherungspflichtig.

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