(SZ vom 13.8.2003) In Nordrhein-Westfalen hat ein Studierender, der aus seinem Vermögen Zinseinkünfte von etwa 200.000 Euro erzielte, zusätzlich die volle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) erhalten. Drei Viertel der 55.000 langfristig geförderten Studierenden im Land hätten den Zuschuss dagegen rechtmäßig bezogen, sagte NRW-Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft (SPD) in Düsseldorf.
Bei jedem Zweiten der bislang knapp 10.000 geprüften Verdachtsfälle sei Missbrauch im Spiel gewesen. Gegen 234 Personen, die vorsätzlich betrogen hätten, laufen Strafverfahren.
Gefördert werden darf nur, wer ein Vermögen von weniger als 5200 Euro hat. Laut Kraft wolle die Kultusministerkonferenz im September entscheiden, ob dieser Freibetrag angehoben wird. Zudem soll der Bafög-Antrag künftig deutlicher vor Missbrauch warnen.
Weitere 6500 Verdachtsfälle aus dem Jahr 2001 werden bis Ende 2003 geprüft. Sicher sei, dass die Kontrollen fortgesetzt werden. Möglicherweise würden sie auf die Zeit vor 2001 ausgedehnt. Die Aktion brachte Bund und Land bereits insgesamt 29 Millionen Euro. Geprüft werden kann nur, wer bei der Bank einen Freistellungsantrag stellt. Erlaubt sind Zinseinkünfte aus Vermögen von bis zu 100 Euro.