Gekündigt nach Bagatelldelikt:Brotbelag gegessen - Mitarbeiter entlassen

Erneut sorgt eine Kündigung wegen eines angeblichen Minidiebstahls für Schlagzeilen: Diesmal geht es um eine Bäckerei, Betriebsräte - und Brotaufstrich.

Erneut beschäftigt ein angeblicher Minidiebstahl die deutsche Justiz. Vor dem Arbeitsgericht in Dortmund geht es an diesem Dienstag um zwei Bäcker aus dem westfälischen Bergkamen, die ihre Frühstücksbrötchen unerlaubt mit einem pikanten Belag aus dem Eigentum der Backstube bestrichen haben sollen.

Brötchenbelag gegessen, Kündigung erhalten: Zwei Bäcker ziehen dagegen vor Gericht. (Foto: Foto: dpa)

Die Bergkamener Bäckerei-Kette Westermann hatte den beiden daraufhin im Spätsommer vergangenen Jahres fristlos gekündigt. Nachdem eine gütliche Einigung gescheitert ist, klagen die entlassenen Mitarbeiter nun vor dem Arbeitsgericht.

Vor knapp zwei Wochen hatte das Berliner Landesarbeitsgericht die fristlose Kündigung einer Frau für rechtens erklärt, die zwei Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll.

"Unpopuläre Entscheidung"

Der Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten in der Region Dortmund, Manfred Sträter, verteidigte die Bäcker: "Hier kann man überhaupt nicht von Diebstahl reden."

Die Männer hätten den Brotbelag mit selbstgekauften Brötchen während der Produktion lediglich abgeschmeckt, als der Geschäftsleiter in der Backstube erschien. Die Gewerkschaft vertritt am kommenden Dienstag vor Gericht einen der gekündigten Mitarbeiter (26), der gleichzeitig Betriebsratsmitglied war. Darin sieht Sträter den eigentlichen Grund der Entlassung. Er wirft der Firma Westermann vor, "die Betriebsräte entsorgen" zu wollen.

Die Bäckerei Westermann räumt in einer Mitteilung ein, dass es sich bei der Entlassung wegen eines Brotbelags um eine "unpopuläre Entscheidung" handele, die aber im Sinne einer "Gleichbehandlung aller 300 Mitarbeiter" notwendig gewesen sei.

Die Firma betont, dass die Entscheidung gemeinsam mit dem Betriebsrat getroffen worden sei. Die Anhörung, so die Gewerkschaft, sei allerdings nicht rechtmäßig gewesen, da der Gekündigte selbst anwesend war.

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