Europäische Richtlinie zur Arbeitszeit:Maximal 48 Stunden

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Die EU-Arbeitsminister haben sich auf eine einheitliche Richtlinie zu Arbeitszeit und Zeitarbeit geeinigt. Danach soll die durchschnittliche Arbeitszeit höchstens 48 Stunden die Woche betragen und Leiharbeiter mit Festangestellten gleichgestellt werden.

Nach jahrelangem Tauziehen bekommen Millionen Leiharbeiter und überlastete Klinikärzte in Europa einheitliche Regeln für bessere Arbeitsbedingungen. In einem Verhandlungsmarathon bis tief in die Nacht beschlossen die Arbeitsminister der 27 EU-Staaten im siebten Anlauf die bis zuletzt umstrittenen Richtlinien zur Arbeitszeit und Zeitarbeit.

Gut für Klinikärzte: Bereitsschaftsdienste gelten weiter als Arbeitszeit. (Foto: Foto: dpa)

Darin legten sie die durchschnittliche Wochenarbeitszeit auf maximal 48 Stunden fest. Ausnahmen bis zu 65 Stunden sind aber möglich. Zeitarbeiter sollen weitgehend mit Festangestellten rechtlich gleichgestellt werden.

"Dies ist ein wichtiger Tag für die europäischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer", sagte die Ratsvorsitzende und slowenische Ressortchefin Marjeta Cotman in Luxemburg, nachdem der Beschluss mit qualifizierter Mehrheit zustande gekommen war. "Der Kompromiss gewährleistet Schutz und Sicherheit für die Arbeitnehmer, aber auch Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung", sagte Cotman weiter.

EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla verspricht sich von der Einigung "neuen Schwung für das soziale Europa". Jetzt liege "der Ball im Feld des europäischen Parlaments", das die Richtlinien noch formal beschließen muss, sagte Spidla.

Eine Minderheit um Spanien und kleineren Ländern übte heftige Kritik an der Arbeitszeitrichtlinie, die sie gern restriktiver zum Schutz der Arbeitnehmer gehabt hätte. "Das ist ein Rückschritt bei den sozialen Richtlinie", sagte Spaniens Minister Celestino Corbacho.

Für Deutschland bedeuten beide Neuregelungen nach den Worten von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) "eine gute Lösung". Im Hinblick auf die Arbeitszeitregelung gelte, dass das bestehende deutsche Recht nicht geändert werden brauche. Dies sei wichtig, weil Deutschland "eines der fortschrittlichsten Arbeitszeitrechte in Europa" habe.

So sei beispielsweise in Deutschland geregelt, dass Bereitschaftszeit als Arbeitszeit gilt. Dies habe etwa für viele Ärzte eine Entlastung bedeutet, und es könne dabei nun bleiben. Die in Deutschland bereits bestehende Regelung für die Rechte von Zeitarbeitern seien außerdem nun zum "Standard in Europa" geworden.

Zeitarbeiter bekommen nach der EU-Richtlinie künftig in einem Betrieb vom ersten Arbeitstag an die gleichen Rechte wie dessen feste Beschäftigte. Über Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern sind Ausnahmen möglich.

Die durchschnittliche maximale Wochenarbeitszeit liegt nach der Einigung wie bisher grundsätzlich bei 48 Stunden. Bis zu 60 Stunden sind in Ausnahmefällen möglich, auch 65, wenn Bereitschaftsdienst als volle Arbeitszeit gewertet wird, wie es laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum bestehenden Arbeitsrecht gelten müsste. Mittels Tarifvereinbarungen kann diese Höchstgrenze sogar noch weiter überschritten werden.

Der Umgang mit Bereitschaftsdienst spielt in der neuen Richtlinie zur Arbeitszeit eine wichtige Rolle. Dem Urteil des EuGH trägt sie Rechnung, indem sie zwischen "aktivem" und "inaktivem" Bereitschaftsdienst unterscheidet. Als "inaktiv" gilt beispielsweise ein Bereitschaftsarzt, wenn er im Krankenhaus schläft.

© dpa/bavo/gdo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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