Nur 37.000 Väter, aber zehnmal so viele Mütter haben in den ersten neun Monaten des vergangenen Jahres Elterngeld in Anspruch genommen. Die Männer müssen schnell nachziehen - sonst verlieren sie bis zu 3600 Euro und vergeben die Chance, sich mit staatlicher Förderung intensiver um ihr Kind zu kümmern.
Zwei Monate Elterngeld sind nämlich exklusiv für Väter vorgesehen. Nimmt ein Vater dieses Angebot nicht spätestens im 13. und 14. Lebensmonat seines Kindes in Anspruch, so verfallen diese beiden Monate - und das Elterngeld für die Familie wird nur bis zum 12. Lebensmonat des Kindes gezahlt. Die Elternzeit, in der junge Väter und Mütter sich vom Job freistellen lassen können, kann dagegen maximal drei Jahre dauern - sogar für jeden Elternteil.
Wie bekommt man das Elterngeld?
Ohne Elternzeit kein Elterngeld. Dieser Grundsatz gilt auch für arbeitende Väter. Lediglich Auszubildende können ihre Lehre unverändert fortsetzen und neben der Ausbildungsvergütung Elterngeld erhalten - allerdings nur den Mindestbetrag von 300 Euro. Wer in Elternzeit geht und deshalb zeitweise aus seinem Job aussteigen möchte, muss dies seinem Chef rechtzeitig mitteilen. Und zwar spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Ausstieg. Die Mitteilung muss schriftlich erfolgen. Nein sagen darf der Arbeitgeber dazu nicht.
Kann man die Elternzeit aufteilen?
Ein Beispiel: Ein Vater kann einen Monat Auszeit unmittelbar nach der Geburt seines Kindes und eine weitere Auszeit zum Ende von dessen ersten Lebensjahr in Anspruch nehmen. Maximal muss sich der Arbeitgeber auf zwei Elterngeld-Zeitabschnitte pro Elternteil einlassen. Einvernehmlich sind aber auch noch mehrere Abschnitte möglich. Wichtig ist: Schon bei der erstmaligen Anmeldung von Elternzeit muss man sich gegenüber dem Arbeitgeber bei den beabsichtigten Zeiten festlegen - und zwar für die ersten beiden Lebensjahre des Kindes. Das dritte Elternzeitjahr kann genommen werden, bis das Kind acht Jahre alt ist.
Wie lange darf man während der Elternzeit arbeiten?
In der Elternzeit können Väter, genau wie Mütter, statt in ihrem Job voll zu pausieren auch ihre Arbeitszeit reduzieren - und zwar für mindestens zwei Monate. Maximal sind 30 Stunden Erwerbsarbeit pro Woche erlaubt, sonst entfällt das Elterngeld. Anspruch auf die Arbeitszeitverkürzung haben die Betroffenen, wenn das Arbeitsverhältnis bereits mindestens sechs Monate besteht und die Firma mehr als 15 Arbeitnehmer hat. Auszubildende werden dabei nicht mitgerechnet. Der Arbeitgeber darf den Teilzeitwunsch nur in Ausnahmefällen ablehnen. "Betriebliche Gründe" reichen dafür nicht.
Wie steht es um den Kündigungsschutz?
Wer in Elternzeit geht, genießt einen besonderen Kündigungsschutz. Für Mütter setzt dieser Schutz bereits mit Beginn der Schwangerschaft ein, für Väter dagegen erst acht Wochen vor dem Beginn der Elternzeit. Ein Tipp: Väter, die ihren Arbeitsplatz als gefährdet ansehen, sollten deshalb die Elternzeit erst acht Wochen vor deren Beginn anmelden.
Können auch Unverheiratete Geld bekommen?
Ja. Laut Elterngeldgesetz hat nämlich auch derjenige Anspruch auf die Leistung, wer mit dem Kind in einem Haushalt lebt und die Vaterschaft amtlich anerkannt hat. "Heiraten muss dafür niemand", sagt Eva Gerz, Fachanwältin für Familienrecht in Brühl bei Köln. Sie rät: "Unverheiratete Väter sollten zum örtlichen Jugend- oder Standesamt gehen und dort ihre Vaterschaft anerkennen lassen." Diese Anerkennung kann übrigens auch schon vor der Geburt des Kindes erfolgen. Dann taucht der Vater bereits namentlich in der Geburtsurkunde des Kindes auf. Die Vaterschaft wird nur dann anerkannt, wenn die Mutter des Kindes zustimmt.
Wie regelt man das Sorgerecht?
Mit der Anerkennung der Vaterschaft und der Zustimmung der Mutter haben die Eltern nicht automatisch ein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind. Dafür müssen sie zusätzlich eine gemeinsame Erklärung beim Jugendamt abgeben. Andernfalls bleibt das Sorgerecht beim "gesetzlichen Vertreter". In den meisten Fällen hat dann die Mutter das alleinige Sorgerecht. Auch ohne Sorgerecht können die Väter aber nicht nur das Elterngeld, sondern auch die Elternzeit beanspruchen. Voraussetzung hierfür ist allerdings "die Zustimmung des sorgerechtsberechtigten Elternteils". Das bedeutet: Gegebenenfalls müssen uneheliche Väter, die Elternzeit nehmen möchten, ihrem Arbeitgeber gegenüber nachweisen, dass die sorgeberechtigte Mutter damit einverstanden ist.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Elterngeld soll 67 Prozent des entfallenden Nettolohns ersetzen; höchstens gibt es 1800 Euro und mindestens 300 Euro pro Monat. Besonders wichtig für Väter: Für sie kommt es nicht auf das durchschnittliche Nettoeinkommen vor dem Beginn ihrer Elternzeit an. Ausschlaggebend ist vielmehr, wie viel sie durchschnittlich in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt ihres Kindes netto verdient haben. Dies gilt auch, wenn ein Vater erst im 13. oder 14. Lebensmonat seines Kindes Elterngeld beantragt. Sein Einkommen während des ersten Lebensjahres des Neugeborenen spielt für die Höhe der Leistung also keine Rolle.
Wer vor der Geburt seines Kindes arbeitslos war oder Krankengeld bezogen hatte, hat das Nachsehen. Falls ein Vater in den letzten sechs Monaten vor der Geburt seines Kindes 1800 Euro netto verdiente und davor ein halbes Jahr lang Arbeitslosengeld bezog, wird dieses nicht bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt. Das Elterngeld wird deshalb hier nur auf Basis der Arbeitseinkünfte von monatlich durchschnittlich 900 Euro im Jahr vor der Geburt berechnet - und fällt entsprechend gering aus.
Mehr Informationen zum Elterngeld für Väter gibt es im Internet unter www.ihrevorsorge.de.