Im Rahmen der zusammenfassenden Führungsbewertung hat sich in der Rechtsprechung eine Art "Notenskala" herausgebildet:
Sein/ihr Verhalten zu Vorgesetzten, Arbeitskollegen, unterstellten Mitarbeitern und Kunden ...
... war stets vorbildlich (sehr gute Führung)
... war vorbildlich (gute Führung)
... war stets einwandfrei* (vollbefriedigende Führung)
... war einwandfrei* (befriedigende Führung)
... war ohne Tadel (ausreichende Führung)
... gab zu keiner Klage Anlass (mangelhafte Führung)
... Über sie/ihn ist nichts Nachteiliges bekannt geworden (unzureichende Führung)
*Anstelle des Wortes einwandfrei kann auch das Wort korrekt verwandt werden, da diese Worte den gleichen Aussagewert haben.