Arbeitsrecht:Akten-Ärger

Entspricht eine Abmahnung den Tatsachen und ist sie frei von Wertungen, kann sie nicht aus der Personalakte entfernt werden - sind Arbeitnehmer gegen Abmahnungen machtlos?

Entspricht eine Abmahnung den Tatsachen und ist sie frei von Wertungen, kann sie nicht aus der Personalakte entfernt werden. Zu diesem Urteil kam das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.

Rüdiger Krause, Lehrstuhl für Arbeitsrecht an der Universität Göttingen: "Der Arbeitnehmer kann eine Gegendarstellung verfassen, die zur Personalakte genommen wird. Das hat aber meistens keine Auswirkungen. Kann auch der Betriebsrat nicht helfen, bleibt nur die Klage vor dem Arbeitsgericht. Hier muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Vorwurf zutrifft. Nach einer gewissen Frist müssen aber auch zutreffende Abmahnungen aus der Akte entfernt werden. Diese Fristen sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Grundsätzlich gilt: Je gravierender der Vorwurf, desto länger bleibt die Abmahnung in der Akte."

© SZ vom 4.9.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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