Aktuelles Lexikon:Arbeitsamt

Geschichte und Aufgaben der Arbeitsämter

(SZ vom 15.2.2002) (ps) Die 181 Arbeitsämter in der Bundesrepublik mit ihren 660 Außenstellen stehen wegen geschönter Vermittlungsstatistiken am Pranger. Arbeitslos gewordene Menschen wieder in Lohn und Brot zu bringen, ist vordringlichste Aufgabe der Ämter.

Die Auszahlung der so genannten Lohnersatzleistungen, des früheren "Stempelgeldes", oder Beratung und Weiterqualifizierung sind dem nachgeordnet.

Das war schon so, als im 19. Jahrhundert im Gefolge der Industrialisierung die ersten kommunalen Arbeitsvermittlungsbüros in Deutschland eingerichtet wurden. Ansätze zu einer allgemeinen Arbeitslosenversicherung gab es nach dem Ende des Ersten Weltkriegs. Als Geburtsstunde der modernen Arbeitsverwaltung gilt der 16. Juli 1927, als das Gesetz über die Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in Kraft trat und eine selbstverwaltete Reichsanstalt gegründet wurde. Das änderte nichts daran, dass von 1927 bis 1932 die Zahl der Arbeitslosen von 750.000 auf sechs Millionen stieg. Nach der Gleichschaltung der Arbeitsämter im Dritten Reich kam es am 10.März 1952 zur Wiedergründung der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung als Bundesbehörde, die seither ihren Sitz in Nürnberg hat.

An der Selbstverwaltung sind Arbeitgeber, Gewerkschaften und öffentliche Körperschaften zu je einem Drittel beteiligt. 1969 wurde sie in Bundesanstalt für Arbeit umbenannt.

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