Zwangsversteigerungen:Häuser unter dem Hammer

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Auktionen können sich lohnen: Experten schätzen, dass die Käufer zehn bis 30 Prozent des Marktwerts einsparen. Allerdings sollten sich Bieter vor dem Gebot gründlich informieren.

Richard Roman

Immobilien sind teuer. Nach einer Untersuchung der Allianz-Versicherung ist der Kauf eines Objekts für die meisten die größte Investition ihres Lebens. Es überrascht deswegen nicht, dass viele Käufer nach Möglichkeiten sinnen, zu einem echten Schnäppchen zu kommen.

Wenn Häuser unter den Hammer kommen, sind manchmal Schnäppchen möglich. (Foto: Foto: AP)

Die gibt es beispielsweise bei Zwangsversteigerungen. Branchenkenner sagen, dass sich dabei zwischen zehn und 30 Prozent des Marktpreises sparen lassen.

Die Zwangsversteigerungstermine werden von den örtlichen Amtsgerichten veröffentlicht. Bequemer sind sie über eine Recherche im Internet herauszufinden. Es gibt verschiedene Webseiten, welche die Termine veröffentlichen.

Allerdings brauchen Bieter wesentlich mehr Informationen über ihr Traumobjekt als die Angaben, wann etwas wo unter den Hammer kommt. Hier hilft beispielsweise der Verlag für Wirtschaftsinformation Argetra weiter. Er veröffentlicht ebenfalls Zwangsversteigerungstermine im Internet.

Und über das kostenpflichtige Abonnement des Argetra-Versteigerungskalenders erfahren Interessierte zudem auch noch andere Daten, wie beispielsweise die genaue Lage des Objekts und seinen Verkehrswert. Entsprechen diese Informationen den eigenen Ansprüchen, lohnt eine Recherche im Detail.

Zu jedem Objekt in der Zwangsversteigerung existiert ein Gutachten. Es kann bei den Amtsgerichten eingesehen werden. "Die Gutachten sind eine unverzichtbare Informationsquelle, um das in Aussicht genommene Objekt zu beurteilen", sagt Winfried Aufterbeck, Geschäftsführer des Ratinger Unternehmens Argetra.

Das Gutachten eines gerichtlich bestellten Experten nennt den Verkehrswert und beschreibt den baulichen Zustand. Aber Vorsicht: Mieter oder Eigentümer eines Objekts in der Zwangsversteigerung müssen Gutachter nicht ins Haus lassen. "Häufig beruht das Gutachten auf einer reinen Außenbesichtigung. Selbst schwere bauliche Mängel bleiben dann oft unerkannt", sagt Aufterbeck.

Grundsätzliche Skepsis ist angebracht

Inge Klocker, Bau- und Wohnberaterin bei der Verbraucherzentrale in Nürnberg, rät in solchen Fällen zur "grundsätzlichen Skepsis". "Am allerwichtigsten ist es, die angepeilte Immobilie am besten gemeinsam mit einem Architekten von innen und außen zu besichtigen", sagt Aufterbeck - sofern Besitzer oder Mieter die Tür aufmachen.

Die Versteigerungsakte des Gerichts sollte ebenfalls gelesen werden, denn manchmal weicht der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert vom Gutachtenwert ab. Aus den Akten gehen viele zusätzliche Details hervor. So erfährt man meist auch, ob das Objekt lastenfrei ist. Denn oft sind im Grundbuch entsprechende Einträge vorhanden.

Sind alle Informationen beieinander und überzeugen den Interessierten, besucht er zum Termin das Amtsgericht. Es muss den anwesenden Bietern mindestens 30 Minuten Zeit geben, um Gebote abzugeben.

Wichtig: Frühzeitiger Kontakt zum Gläubiger

Wenn niemand den Zuschlag bekommt, werden vom Gericht weitere Termine angesetzt. Das kommt relativ häufig vor, denn beim Ersttermin müssen zuschlagfähige Gebote mindestens 50 Prozent des Verkehrswertes erreichen. Wenn nicht mindestens 70 Prozent des Verkehrswertes erreicht werden, dürfen Gläubiger dem Zuschlag widersprechen. Bei möglichen weiteren Terminen für das Objekt gelten diese Grenzen nicht mehr.

Ein frühzeitiger Kontakt zum Gläubiger ist also empfehlenswert, damit es während der Versteigerung nicht zur Panne kommt. Im Vorgespräch lässt sich klären, wo die Bank ihre Schmerzgrenze sieht.

Hat man das höchste Gebot abgegeben, stehen die Chancen gut, den Zuschlag durch das Gericht zu bekommen. Selbstverständlich ist das nicht. Beispielsweise muss der Bieter das Objekt sofort mit zehn Prozent des Verkehrswerts anzahlen können.

Dicke Geldbündel sind nicht notwendig. Eine Bankbürgschaft oder ein von einer Bank ausgestellter Verrechnungsscheck reichen aus. Nach circa vier bis sechs Wochen ist der Gesamtbetrag fällig. "Die Finanzierung sollte also schon vor dem Zwangsversteigerungstermin geklärt sein", sagt Aufterbeck.

© SZ vom 29.3.2006 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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