Zuschüsse für Immobilien:Geld vom Staat

Lesezeit: 2 min

Mit welchen Fördermitteln können Haus- und Wohnungseigentümer rechnen? Ein Überblick

Andrea Nasemann

Alle reden vom Klimaschutz. Wer ihn in die Tat umsetzen und seine Immobilie modernisieren will, kann günstige Kredite und Zuschüsse beim Staat beantragen.

Alternative Wärme
:Neue Heizung - aber welche?

Von Januar 2009 an müssen Neubauten einen Anteil an erneuerbaren Energien nachweisen - ein Überblick für Bauherren.

Andreas Remien

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) fördert eine An-Ort-und-Stelle-Beratung zur Energieeinsparung in Wohngebäuden. Die Behörde beteiligt sich an den Beratungskosten mit einem Zuschuss von 175 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 250 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Den Antrag auf Förderung kann man im Internet stellen unter: www.bafa.de.

Dort findet man zudem eine Liste der Vor-Ort-Berater. Auch, wer Solarkollektor- und Biomasseanlagen sowie Wärmepumpen installieren lässt, erhält Geld vom Staat. Förderdarlehen für Modernisierer stellt der Staat über die KfW Förderbank ( www.kfw-foerderbank.de) zur Verfügung. Maßnahmen, die den Energieverbrauch senken, wie eine verbesserte Gebäudedämmung oder eine neue Heizungstechnik, werden mit zinsverbilligten Darlehen unterstützt.

Wer seinen Altbau in eine Energiesparimmobilie umwandeln will, kann dafür Gelder aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW in Anspruch nehmen. Den Neubau von Energiespar- und Passivhäusern sowie den Einsatz erneuerbarer Energien in Neubauten fördert die KfW Förderbank mit dem Programm "Ökologisch Bauen".

Wohnungsbauprämie beantragen: Wer auf eine eigene Immobilie spart, wird vom Staat belohnt. Einzahlungen auf Bausparverträge werden mit der sogenannten Wohnungsbauprämie bis zu einer Höhe von 8,8 Prozent gefördert bezogen auf die Höchstsparsumme von 512 Euro im Jahr (1024 Euro für Ehepaare). Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf dazu 25.600 Euro nicht übersteigen (51.200 Euro für Ehepaare).

Die freie Verwendung des Sparguthabens wurde zum 1. Januar eingeschränkt. Dann muss die Bausparsumme "wohnungswirtschaftlich" verwendet, also für Investitionen in Immobilien ausgegeben werden. Ansonsten muss der Bausparer die staatlichen Prämien zurückzahlen.

Wohn-Riester nutzen: Riester-Sparer können ihre Vorsorge uneingeschränkt für den Kauf einer Immobilie nutzen. Das Eigenheimrentengesetz hat die Riester-Förderung für Wohnimmobilien rückwirkend vom 1. Januar 2008 an eingeführt. Guthaben und Darlehen dürfen auch für den Bau oder Kauf von Haus oder Wohnung oder im Alter für die Entschuldung einer Immobilie eingesetzt werden. Voraussetzung ist aber, dass die Immobilie Hauptwohnsitz ist, selbst genutzt wird und im Inland liegt. Außerdem muss Bau oder Kauf von 2008 an erfolgt sein.

Steuermodelle kennen: Für Neubau-Mietwohnungen gilt seit 1. Januar 2006 die gleiche Regelung wie für Altbau-Mietwohnungen. Vermietete Immobilien können demnach 50 Jahre lang mit jeweils zwei Prozent abgeschrieben werden. Bei vor dem Stichtag erworbenen Neubau-Mietwohnungen konnte wahlweise auch die degressive AfA (Absetzung für Abnutzungen) gewählt werden, bei der in den ersten Jahren höhere und in späteren Jahren niedrigere Abschreibungssätze galten.

Die degressive AfA kann aber für alle Neufälle von 2006 an nicht mehr gewählt werden. Wer eine gebrauchte Altbau-Mietimmobilie erwirbt, die vor 1925 gebaut wurde, kann immerhin 2,5 Prozent (40 Jahre lang) anstatt zwei Prozent (50 Jahre lang) abschreiben.

© SZ vom 16. 01. 2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: