Wohngeld:Zuschuss für den Untermieter

Auch Untermieter können Wohngeld beantragen.

Auch Untermieter haben nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts Anspruch auf Wohngeld. Die Beihilfe könne auch dann beantragt werden, wenn der Vermieter dem Hauptmieter nicht die Zustimmung zur Weitervermietung erteilt habe, gab das Gericht bekannt. Unerheblich sei außerdem, ob der Hauptmietvertrag noch bestehe.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts genüge es, dass der Wohngeldantragsteller die Wohnung nicht durch eine verbotene Aktion erlangt habe und an den Berechtigten eine Nutzungsentschädigung zahle (Urteil vom 31. Januar 2002 - VG 21 A 646 00).

In einem zweiten Urteil zu dem Komplex hieß es dagegen, Mieter, die ihre Wohnung untervermieten und nicht selbst nutzen, seien nicht berechtigt, Wohngeld zu bekommen (Urteil vom 14. Mai 2002 - VG 21 A 556.01.)

(sueddeutsche.de/ dpa)

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