Wohn-Riester:"Zu bürokratisch"

Der Bund der Steuerzahler hat die geplante Einbeziehung von Wohnimmobilien in die staatlich geförderte Altersvorsorge als schwer vermittelbar kritisiert.

Die Aufnahme von selbst genutzten Immobilien in die Riester-Förderung sei zwar grundsätzlich richtig, heißt es in einer Stellungnahme. Wegen des hohen bürokratischen Aufwandes seien die Pläne der Koalition den Bürgern aber kaum zu vermitteln.

Hinzu komme, dass die spätere Steuerbelastung der Sparer absolut ungewiss sei.

Geplant ist, dass Hausbauer ihre Riester-Sparverträge vollständig zum Erwerb oder zur Entschuldung ihrer Immobilie einsetzen können. Die Tilgung von Immobilienkrediten wird steuerlich gleich behandelt wie Altersvorsorgebeiträge.

Wie bei allen Riester-Produkten sind die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei. In der Auszahlungsphase wird dann die Steuer auf das geförderte Kapital fällig.

Das Gesetz soll nach bisheriger Planung noch rückwirkend zum 1. Januar in Kraft gesetzt werden.

"Schon das Konzept der Riester-Rente kann vielen Steuerzahlern kaum vermittelt werden", kritisierte der Bund der Steuerzahler. So müsse für jeden Förderberechtigten ein fiktives Wohnförderkonto geführt werden, auf dem die geförderten Beträge sowie die erhaltenen Zulagen aufgeführt würden, die verzinst und dann wieder nachgelagert besteuert würden.

Zudem seien die persönliche Situation und die Steuersätze zum Renteneintritt unbekannt, so dass keine verlässliche Planung möglich sei.

Die Spitzenverbände von Industrie, Handel und Handwerk kritisierten eine vorgesehene "Strafbesteuerung", wenn das geförderte Wohneigentum innerhalb einer Frist von zehn Jahren in der Entsparphase veräußert werde und das entsprechende Vermögen nicht wieder in eine Wohnimmobilie eingebracht würde.

Die Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft forderten, auch vermiete Immobilien in die Förderung einzubeziehen, da sie sich ebenfalls zur Altersvorsorge eigneten.

Der Bundesverband Investment und Asset Management kritisierte, das Gesetz sei impraktikabel und würde zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten der herkömmlichen geförderten Altersvorsorgeverträge führen.

© sueddeutsche.de/Reuters - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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