Spaziergänger oder Radfahrer, die in der herbstlichen Jahreszeit auf nassem Laub ausrutschen und sich dabei verletzen, müssen ihre eigene Kranken- oder Unfallversicherung zahlen lassen.
Nur in äußerst seltenen Fällen könne man einen "schlafmützigen" Grundstückseigentümer verantwortlich machen, teilte der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute mit.
Nach Angaben des Verbandes kann nur selten dem Grundstücksbesitzer die Verantwortung für den Schaden angelastet werden mit der Begründung, er hätte die nassen Blätter wegräumen müssen.
Treffe das Gericht später eine solche Feststellung, fordere die Versicherung des Fußgängers oder Radfahrers von der Haftpflichtversicherung des Eigentümers die Erstattung der gezahlten Summe.
(sueddeutsche.de/ AP)