Hausbesitzer müssen einen aus unerklärlichen Gründen extrem gestiegenen Wasserverbrauch bezahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden und damit die Klage einer Eigentümerin aus dem niedersächsischen Nörten-Hardenberg abgewiesen
Die Frau wollte die Wasserrechnung über 4346 Euro (8500 Mark) nicht begleichen, weil der Verbrauch drei Mal höher war als sonst. Da der Wasserzähler nicht defekt sei, müsse die Frau zahlen, heißt es in dem Urteil.
Aktenzeichen: Verwaltungsgericht Göttingen 3 A 3334/00.
(sueddeutsche.de/ dpa)