Waschen:Waschmaschine in die Wohnung

Auch wenn eine Klausel es verbietet, darf der Mieter in der Wohnung waschen.

Ein Mieter darf in der Regel auch dann eine Waschmaschine in seiner Wohnung aufstellen und benutzen, wenn im Mietvertrag die Klausel steht: "Die Waschmaschine darf nur in der Waschküche aufgestellt werden". Das hat das Amtsgericht Köln entschieden.

Recht so: Der Gang in den Keller entfällt. (Foto: Foto: Photodisc)

Das Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung zähle grundsätzlich zum zulässigen Mietgebrauch und könne nicht per Mietvertrag verboten werden. Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag sei daher unwirksam. Zur Nutzung der Räume als Wohnung gehöre auch die Möglichkeit zum Waschen der Kleidung.

Aktenzeichen: Amtsgericht Köln 207 C 221/00

Hausordnung außer Kraft

Besitzer einer Eigentumswohnung dürfen in ihren eigenen vier Wänden eine Waschmaschine aufstellen und die Wäsche dort trocknen oder auf dem Balkon aufhängen, selbst wenn die Hausordnung festlegt, dass Maschinen und Trockner im Keller zu nutzen sind.

Aktenzeichen: Oberlandesgericht Frankfurt am Main 20 W 414/99

Gemeinsam waschen und trocknen

Bietet Haus und Hof einen allgemeinen Waschplatz an, darf jeder Mieter dort waschen und trocknen.

Sperrt der Vermieter nachträglich den Wäscheplatz, dürfen Mieter die Miete mindern zwischen zwei bis fünf Prozent.

Waschplan

Teilen sich mehrere Mieter den Waschraum, organisiert ein Nutzungsplan die Ordnung. Er legt zum Beispiel fest, dass sonntags keine Wäsche gewaschen wird.

Bewohner müssen aufeinander Rücksicht nehmen: Trockene Wäsche darf nicht zu lange hängen, muss aber auch nicht sofort abgenommen werden.

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