Vorhaben der großen Koalition:Harte Zeiten für Steuersünder

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Die Bundesregierung zieht Konsequenzen aus der Zumwinkel-Affäre und will Steuerhinterziehung künftig effektiver bekämpfen. Erster Schritt: Die strafrechtliche Verjährungsfrist wird von fünf auf zehn Jahre verdoppelt.

Die Regelung war bislang nicht einfach. Zwar konnte die Steuer noch bis zu zehn Jahre nach dem Fälligkeitsjahr festgelegt werden. Wer jedoch die Steuer hinterzog, konnte bereits nach fünf Jahren nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Das ändert sich nun. Denn die Fristen werden nach Angabe des Bundesfinanzministeriums angeglichen. Und das bedeutet, dass Steuersünder künftig zehn Jahre lang verfolgt werden können - doppelt so lange wie bisher.

Die neue Verjährungsfrist für Steuerstraftaten soll im Jahressteuergesetz 2009 geregelt werden. Das Bundeskabinett wird die Novelle voraussichtlich Anfang Juni verabschieden.

Höhe der Mehreinnahmen noch offen

Mit der Fristverlängerung werden die Regeln für die strafrechtliche Verfolgung an die der Abgabenordnung angepasst.

Denn nach der Abgabenordnung können die Finanzämter hinterzogene Steuern im Einzelfall auch nach über zehn Jahren festsetzen und erheben. Dies sei ein "Wertungswiderspruch" im Vergleich zum Strafrecht, hieß es in dem Gesetzentwurf.

Ministeriumssprecher Stefan Olbermann sagte, der "Systembruch" führe gegenwärtig dazu, dass der Staat zwar noch nach sieben oder acht Jahren hinterzogene Steuern eintreiben darf, die Straftat selbst aber nicht verfolgen kann.

Mit der Anpassung sei keine Änderung des Strafmaßes verbunden, hieß es weiter. Auch sehe er keinen Bruch mit den Vorgaben des Strafgesetzbuches, wonach sich die Dauer der Verjährung grundsätzlich nach der Höhe der Strafe richte.

Inwieweit sich die Änderungen auf die Betroffenen der Steuerhinterziehungs-Affäre mit Liechtenstein auswirkten, konnte der Sprecher nicht sagen. Unklar blieb auch, mit welchen Mehreinnahmen der Staat durch die Gesetzesänderung rechnen kann.

Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Joachim Poß erwartet von der längeren Verjährungsfrist nicht nur eine bessere Verfolgung und Ahndung aufgedeckter Hinterziehungsfälle, sondern auch eine wirksamere Abschreckung. Poß rief zugleich die für die personelle Ausstattung der Steuerfahndung zuständigen Länder zu verstärkten Anstrengungen im Kampf gegen Steuerhinterziehung auf.

Anlass der Gesetzesänderung war unter anderem die Liechtensteiner Steueraffäre. Zu Beginn war Klaus Zumwinkel wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung von seinem Amt als Post-Chef zurückgetreten. Im Zuge der Liechtenstein-Affäre sei deutlich geworden, dass es einige Länder damit nicht so genau nähmen. Im übrigen müssten die Länder-Fahnder in "Großfällen" wie der Liechtenstein-Affäre durch eine zusätzliche Steuerfahndungsgruppe auf Bundesebene unterstützt werden, argumentierte der SPD-Finanzpolitiker.

© suedddeutsche.de/dpa/AP/mel/tob - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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