Vorfälligkeitsentschädigung:Nicht immer ist eine Abfindung fällig

Zahlt der Schuldner auf einen Schlag seinen Kredit zurück, darf die Bank nicht immer Entschädigung verlangen.

Bei der vorzeitigen Tilgung eines Kredits hat eine Bank keinen Anspruch auf eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung, wenn der Kunde zugleich einen neuen, höheren Kredit aufnimmt. Das entschied das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken, weil der Bank wegen der vorzeitigen Kündigung des alten Kredits unter dem Strich kein Schaden entsteht.

Das Gericht hob mit seinem grundlegenden Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Frankenthal auf und gab der Zahlungsklage eines Bankkunden statt. Der Bankkunde hatte einen Kredit über 10 Millionen Euro vorzeitig gekündigt und die Bank daraufhin ein so genanntes Vorfälligkeitsentgelt von rund 425 000 Euro kassiert. Allerdings schloss der Kunde vier neue Darlehnsverträge über insgesamt 13 Millionen Euro ab. Er verlangte daher die Rückerstattung der Vorfälligkeitsentschädigung.

Anders als das Landgericht sprach ihm das OLG diesen Erstattungsanspruch zu. Die Vorfälligkeitsentschädigung sei kein frei aushandelbarer Preis, sondern als Schadensersatz für die Bank zu verstehen. Sei der Bank aber auf Grund eines Neugeschäfts mit demselben Kunden gar kein Schaden entstanden, so fehle für die Entschädigung die rechtliche Grundlage.

Das Urteil des OLG ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Sache liegt inzwischen wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor.

Aktenzeichen: Oberlandesgericht Zweibrücken 7 U 231/01.

(sueddeutsche.de/ dpa)

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