Verwalter:Verwaltung des gemeinsamen Eigentums

Ein Haus mit einzelnen Eigentumswohnungen muss gemeinsam verwaltet und unterhalten werden.

Andrea Nasemann

Das Wohnungseigentumsgesetz nennt drei Organe, die sich um die Pflege des gemeinschaftlichen Eigentums kümmern:

1. Wohnungseigentümer:

Die Wohnungseigentümer sind das oberste Verwaltungsorgan. Sie treffen ihre Entscheidungen in den Eigentümerversammlungen.

2. Verwalter:

Der Verwalter als ausführendes Organ der Gemeinschaft übernimmt die ordnungsgemäße Pflege des Eigentums.

3. Verwaltungsbeirat:

Die Wohneigentümer wählen einen Verwaltungsbeirat aus den eigenen Reihen. Der Beirat unterstützt den Verwalter.

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