Das Wohnungseigentumsgesetz nennt drei Organe, die sich um die Pflege des gemeinschaftlichen Eigentums kümmern:
1. Wohnungseigentümer:
Die Wohnungseigentümer sind das oberste Verwaltungsorgan. Sie treffen ihre Entscheidungen in den Eigentümerversammlungen.
2. Verwalter:
Der Verwalter als ausführendes Organ der Gemeinschaft übernimmt die ordnungsgemäße Pflege des Eigentums.
3. Verwaltungsbeirat:
Die Wohneigentümer wählen einen Verwaltungsbeirat aus den eigenen Reihen. Der Beirat unterstützt den Verwalter.