Versicherungsschutz:Diebe im Haus

Bleibt der Bewohner unentdeckt, liegt für Versicherung kein Raub vor. Folge: Sie zahlt nicht, denn es fehlte Gewalt.

Steigen Einbrecher über die offene Terrassentür ins Haus und der Bewohner versteckt sich vor ihnen, zahlt die Versicherung nicht den Schaden. Nach einem Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG) muss die Versicherung nur zahlen, wenn der Versicherungsschutz per Vertrag einen schweren Diebstahl oder Raub einschließt und einer der beiden Tatbestände erfüllt ist.

Weder Raub, noch schwerer Diebstahl

Das Gericht wies mit seinem grundlegenden Urteil die Zahlungsklage einer Hauseigentümerin gegen deren Hausratversicherung ab.

Nach den Feststellungen des Gerichts waren mehrere Täter über die offene Terrassentür in das Haus gelangt. Die Klägerin hatte die Diebe bemerkt und sich aus Angst versteckt. Sie bestand auf ihrem Versicherungsschutz mit der Begründung, es habe ein erschwerter Diebstahl oder ein Raub vorgelegen.

Wie die Versicherung sah auch das OLG keine der beiden Fälle als gegeben an. Erschwert sei der Diebstahl nicht gewesen, weil die Täter ohne Probleme in die Wohnung gelangt seien. Ein Raub liege nur vor, wenn der Täter wissentlich gegenüber dem Opfer mit Gewalt drohe oder Gewalt anwende. Dies sei hier nicht erfolgt, heißt es in dem Urteil.

Aktenzeichen: Oberlandesgericht Frankfurt 7 U 15/01.

(sueddeutsche.de/ dpa)

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