Versicherung:Wenn aus dem Kamin der Funke überspringt

Brennt das Feuer für einige Zeit ohne Aufsicht, zahlt die Versicherung keinen Cent.

Ein offener Kamin im Haus ist eine schöne Sache. Der Umgang sollte jedoch mit Sorgfalt geschehen. Sonst ist die Versicherung schnell aus dem Schneider.

Als grob fahrlässig stuften es die Richter am Oberlandesgericht (OLG) in Koblenz ein, Brandreste im offenen Kamin eine Stunde unbeaufsichtigt zu lassen. Die Gebäudeversicherung musste für die durch einen Brand entstandenen Schäden nicht aufkommen (OLG Koblenz, AZ 10 U 193/02).

Dasselbe gilt, wenn Papier oder Holz in nur 40 Zentimeter Abstand vom offenen Kamin lagern. Zu dieser Auffassung gelangte das Landgericht (LG) Frankfurt (AZ 2/17 S 162/98).

© N/A - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: