Versicherung:Helfer auf dem Bau versichern

Sichert der Bauherr seine Helfer nicht ab, kann der Freundschaftsdienst teuer werden.

Ein privater Bauherr, der sein Eigenheim baut, saniert oder modernisiert, muss seine Freunde, Bekannte oder Nachbarn bei der Bau-Berufsgenossenschaft anmelden.

Mit dieser Pflichtversicherung sind die Helfer versichert, sollte es während der Bauarbeiten zu einem Unfall kommen. Denn nicht nur eine optimale medizinische Versorgung zu bekommen ist nach einer Verletzung wichtig; bei schweren Unfällen, wie sie am Bau häufig vorkommen, muss auch dafür gesorgt sein, dass eine Rente bezahlt wird oder eine Umschulung, sollte der alte Beruf nach dem Unfall nicht mehr ausgeübt werden können.

Die Meldung muss spätestens eine Woche nach Beginn der Bauarbeiten erfolgen.

Die Beiträge errechnen sich aus den Tätigkeiten und den weiteren Angaben des Bauherren - vorbehaltlich der Nachprüfung durch die Berufsgenossenschaft.

Wer die Meldung unterlässt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro rechnen.

Vielfach unbekannt ist auch, dass auf solchen privaten Baustellen die gleichen Sicherheitsvorschriften gelten, wie sie die Berufsgenossenschaften für jedes andere Bauprojekt verbindlich vorschreibt. Werden diese Vorschriften vernachlässigt, kommen im Falle eines Schadenfalles weder die private Unfall- noch die Haftpflichtversicherung für den Schaden auf.

© N/A - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: