Vermögenswirksame Leistungen:Extra-Geld vom Chef

Lesezeit: 4 min

Die große Mehrheit der Arbeitnehmer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen ihres Arbeitgebers. Doch viele lassen das Geld links liegen.

Brigitte Watermann

Ein Riesenvermögen kann man zwar nicht mit ihnen anhäufen, aber auf keinen Fall sollte man einfach auf sie verzichten: die vermögenswirksamen Leistungen (VL).

Sehr viele Unternehmen schenken ihren Angestellten VL als zusätzliche Sozialleistung. Wer das Bonbon vom Chef ausschlägt, verschenkt Monat für Monat bares Geld - aus dem mit der Zeit ein ansehnlicher Kapitalstock werden könnte. Dabei ist es gar nicht schwierig, seine VL gewinnbringend anzulegen.

Je nach Branche und Tarifvertrag zahlt der Arbeitgeber eine VL-Sparrate von bis zu 40 Euro im Monat, also 480 Euro pro Jahr. "Die gängigsten Wege sind das Sparen mit Aktienfonds sowie die Anlage in einem Bausparvertrag", weiß Thomas Bieler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Vom Staat gefördert

Das kommt nicht von ungefähr, denn beide Anlageformen werden vom Staat über die Arbeitnehmersparzulage besonders gefördert. Gleiches gilt für Belegschaftsaktien des eigenen Unternehmens. Andere mögliche VL-Anlageformen wie zum Beispiel Banksparverträge oder Kapitallebensversicherungen können zwar auch mit VL bespart werden, doch auf diese Verträge gibt es keinen Staatsbonus.

Der Weg zum VL-Vertrag macht kaum Mühe: Der Arbeitnehmer klärt zunächst einmal, ob er in seiner Branche Anspruch auf VL hat und wenn ja, in welcher Höhe. Häufig gibt es das Geld vom Chef erst nach Ablauf der Probezeit. Der Beschäftigte wählt selbst die Anlageform und das passende Produkt aus - und schließt zum Beispiel mit einer Fondsgesellschaft oder einer Bausparkasse einen Sparvertrag ab.

Dann informiert der Sparer seine zuständige Personalabteilung über den VL-Vertrag, und schon ist die Sache erledigt. Die Zahlungen auf den Sparvertrag muss dann der Arbeitgeber des Sparers direkt auf das VL-Konto leisten - nur dann gelten Einzahlungen als förderfähige VL. Der Chef überweist die Beiträge vom Nettogehalt - auch das Geld, das der Arbeitnehmer womöglich freiwillig drauflegt.

Ansparung auch ohne Unternehmen möglich

Was viele nicht wissen: Selbst wenn das Unternehmen gar keine VL spendiert, kann man als Arbeitnehmer dennoch im Wege der Gehaltsumwandlung selbst einen VL-Vertrag besparen. Damit die Ansprüche auf die staatliche Förderprämie nicht verloren gehen, ist es auch dann lediglich erforderlich, dass der Arbeitgeber den Ansparbetrag auf das VL-Konto überweist.

Einmal jährlich muss der Anleger dann mit der Anlage VL zur Steuererklärung die Arbeitnehmersparzulage beantragen. Das Institut, welches das VL-Geld verwaltet, stellt das Formular aus.

VL-Sparen heißt regelmäßig Geld zurückzulegen und das Ersparte nicht anzurühren. "Ausnahmsweise ist die förderunschädliche Kündigung eines VL-Vertrags möglich bei Tod des Ehepartners, bei Heirat und bei mehr als einjähriger Arbeitslosigkeit", erklärt Bieler. Fondssparpläne zum Beispiel werden regelmäßig sechs Jahre lang bespart, danach liegen die Gelder maximal für ein Jahr fest, bis man an sie herankommt. Erst nach Ablauf dieser Sperrfrist überweist der Fiskus die gesamte Fördersumme.

Bausparen ist derzeit am beliebtesten unter den VL-Sparern. Vielleicht liegt das am besonders effektiven Vertrieb der Bausparkassen. Vielleicht aber auch daran, dass man für diese Verträge neben der Arbeitnehmer-Sparzulage auch noch zusätzlich die Wohnungsbauprämie von 8,8 Prozent kassieren kann, sofern man weitere maximal 512 Euro/1024 Euro pro Jahr (Ledige/Verheiratete) aus eigener Tasche einzahlt.

Die Einkommensgrenzen hierfür liegen höher, nämlich bei einem zu versteuernden Einkommen von 25600/51200 Euro (Ledige/Verheiratete). Die Zukunft der Wohnungsbauprämie ist allerdings ungewiss und innerhalb der großen Koalition umstritten.

Sicheres Bausparen

Ein weiterer Pluspunkt des Bausparens ist die Sicherheit des Kapitals. Dieser Vorteil wird allerdings durch eine vergleichsweise geringere Rendite erkauft. Bei einem Bausparvertrag muss sich der Sparer bei Vertragsabschluss auf eine bestimmte Bausparsumme festlegen. Bei Einzahlungen von 40 Euro im Monat reicht ein Minimum von 5000 Euro. Die Abschlussgebühr beträgt dann häufig ein Prozent der Summe, also 50 Euro.

Wer seinen Bausparvertrag als reinen VL-Sparvertrag nutzen will, kann bei einigen Anbietern einen Tarif mit hohem Guthabenzins wählen. Für Sparer, die später bauen wollen, kann dagegen eine niedrigere Verzinsung sinnvoll sein, um später einen günstigen Kredit zu bekommen.

Eine lohnenswerte Alternative zum Bausparen ist der Einsatz von VL zur Schuldentilgung bei der Baufinanzierung. "Eine bessere Anlage als die Kredittilgung gibt es kaum", meint Bieler. Denn die Rendite entspricht der Höhe des gesparten Schuldzinses. So viel wirft derzeit wohl keine sehr sichere Anlageform ab. Der Haken dabei: Schon bei der Aufnahme des Hypothekendarlehens muss unter Umständen eine teilweise Tilgung durch VL vereinbart worden sein.

Aktienfonds bringen mehr

Auf lange Sicht sind die Renditechancen bei einem guten, breit streuenden Aktienfonds indes deutlich besser als bei einem Bausparvertrag. Vorbei sind die Zeiten, in denen nur wenige und nicht immer die besten Fonds als VL-fähig deklariert wurden. Ein Trend beim VL-Geschäft mit Fonds ist daher die zunehmende Ausweitung der angebotenen Produkte. So können VL-Anleger inzwischen auch die Spitzenreiter deutscher und ausländischer Anbieter erwerben.

Während sich die Renditen bei Aktienfonds schwer prognostizieren lassen, können Anleger bei den Gebühren einiges sparen. Die Kostenbelastung beim VL-Sparen fällt je nach Bank, Vermittler oder Investmentgesellschaft sehr unterschiedlich aus. Bei einer monatlichen Rate von 40 Euro und einer Einzahlung über sechs Jahre summiert sich allein ein voller Ausgabeaufschlag von fünf Prozent auf etwa 140 Euro.

Wer über das Internet bei spezialisierten Fondsvermittlern kauft, kann diese Provision größtenteils oder ganz sparen. Hinzu kommen noch die Depotgebühren. Bei diesem Posten wiederum schneiden die Fondsgesellschaften häufig vergleichsweise günstig ab.

Wer indes nicht nur VL-Anlagen, sondern auch weitere Fonds verschiedenster Fondsgesellschaften in einem Depot lagern möchte, für den kann es lohnend sein, Fonds über einen spezialisierten Internet-Fondsvermittler zu erwerben und sein Depot bei einer Fondsplattform verwahren zu lassen. Eigentlich also gar nicht so schwer, um an Geschenke vom Arbeitgeber und vom Staat heranzukommen. Nur ein bisschen kümmern muss man sich eben doch.

© SZ vom 16.12.2006 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: