Vermittlung:Ohne Mietvertrag keine Provision

Maklerprovision ist nur fällig bei erfolgreicher Wohnungsvermittlung.

Makler können nur dann Provision für die Vermittlung einer Mietwohnung verlangen, wenn es tatsächlich zum Abschluss eines Mietvertrags gekommen ist.

Darauf hat jetzt der Deutsche Mieterbund (DMB) unter Berufung auf das Wohnungsvermittlungsgesetz hingewiesen. Zugleich warnte der DMB vor Anbietern so genannter "Mieterdateien", die im Voraus kassierten und angeblich Wohnungsanfragen an Vermieter weiterleiteten oder die Wohnungslisten verschickten.

Höhe der Courtage

Auch die Höhe der Maklerprovision sei im Wohnungsvermittlungsgesetz bestimmt, teilte der DMB weiter mit. Sie dürfe höchstens zwei Monatsmieten ohne Nebenkosten zuzüglich der Mehrwertsteuer betragen.

Voraussetzungen für den Vertrag

Voraussetzung sei aber in jedem Fall, dass zunächst ein Wohnungsvermittlungsvertrag und eine Provision zwischen Makler und Wohnungssuchendem vereinbart worden seien.

Zudem müsse der Makler auch tätig geworden sein und zumindest eine Wohnungsadresse weiter gegeben haben.

Schließlich müsse es auch tatsächlich zum Abschluss eines Mietvertrages gekommen sein, wenn die Provision verlangt werde.

Vorsicht vor teuren Nummern

Besondere Vorsicht ist nach Angaben des DMB bei Anzeigen mit "01908"-Telefonnummern geboten. Hier könnten Wohnungssuchende schnell rund 25 Euro (50 Mark) verlieren, ohne das eine reelle Chance auf eine Wohnungsvermittlung bestünde.

(sueddeutsche.de/ AP)

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