Vermieterbesuch:Eintrittskarte

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Welche Gründe die Tür öffnen.

Ausgewählte berechtigte Gründe:

- Routine-Check:

Der Vermieter darf alle zwei Jahre in die Wohnung kommen, um Zustand, Heizung oder Leitungen zu prüfen.

- Konkreter Verdacht:

Bemerkt der Vermieter, dass mit der Wohnung etwas nicht stimmt - zum Beispiel ein muffiger Geruch kriecht aus der Wohnung - muss der Mieter eine Besichtigung dulden. Der Vermieter darf den angeblich chaotischen Zustand nicht fotografieren. Fotos greifen unzulässig ein in die Privatsphäre des Mieters.

- Mess-Termine:

Der Verbrauch von Wasser und Heizenergie wird regelmäßig gemessen. Der Mieter muss Mitarbeiter einer Messfirma hereinlassen. Den Ablese-Termin kann die Firma oder der Vermieter einseitig festlegen. Der Mieter muss ihn aber mindestens zehn Tage vorher kennen.

- Gefahr:

Feuer oder Wasserrohrbruch zum Beispiel erlauben es dem Vermieter, sofort und ohne Anmeldung in die Wohnung zu kommen.

- Mieterwechsel:

Am Ende des Mietverhältnisses haben mögliche Mietnachfolger Zutritt, auch wenn der Mieter zu dieser Zeit abwesend ist. Er hinterlegt den Schlüssel zum Beispiel beim Nachbarn oder bei einer Vertrauensperson.

- Verkauf der Mietwohnung:

Sucht der Vermieter einen Käufer für die Wohnung, muss der Mieter die Tür öffnen für Interessenten oder Makler. Interessenten ohne Begleitung des Vermieters müssen sich ausweisen und vom Vermieter angemeldet sein. Der Mieter muss sich aber nicht dauernd den Besucherstrom aussetzen. Der Vermieter sammelt mehrere Interessenten. Ein Besichtigungstermin pro Woche reicht aus, sagen die Richter.

- Unbewohnte Wohnung:

Wohnt der Mieter für längere Zeit nicht in der Wohnung, muss er den Schlüssel hinterlegen bei einem Nachbarn oder bei einer anderen Person seines Vertrauens. Im Falle eines Schadens und niemand hat einen Zweitschlüssel, muss der Mieter für die entstandenen Schäden haften.

Ohne Eintrittskarte

Meldet der Vermieter Handwerker nicht an, muss der Mieter sie nicht hereinlassen.

Keine Gewalt

Der Vermieter darf nicht mit Gewalt in die Wohnung. Das ist Hausfriedensbruch. Hat er Eile, muss er erst eine einstweilige Verfügung erwirken.

Weigerung

Der Vermieter darf dem Mieter nicht kündigen, wenn der Mieter einen Besuch verweigert hat. Der Vermieter kann aber über den entstandenen Schaden eine Rechnung stellen. Beispiel: Der Vermieter konnte die Wohnung nicht vermieten, weil der Mieter die Tür nicht öffnete für eine Besichtigung.

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