Vermieterbesuch:Einlass

Anmeldung und Besuchszeiten.

Anmeldung

Der Vermieter muss den Besuch rechtzeitig ankündigen. Richter haben entschieden, dass 24 Stunden vorher rechtzeitig genug sind.

Allerdings muss der Vermieter Rücksicht nehmen auf seinen berufstätigen Mieter. Der Vermieter vereinbart gemeinsam mit dem Mieter einen Termin. Zwischen Verabredung und Termin müssen mindestens vier Tage liegen.

Akzeptiert der Mieter den vorgeschlagenen Termin nicht, kann er zwei bis drei Ausweichtermine nennen.

Besuchszeiten

Übliche Zeiten für den Besuch:Wochentags, auch samstags zwischen 10 und 13 Uhr, 16 und 18 Uhr.Sonn- und Feiertag ausnahmsweise nur zwischen 11 und 13 Uhr.

Schreibt der Mietvertrag die Besuchszeiten fest, muss sich der Mieter an diese Zeiten halten. Sie müssen aber angemessen sein.

© N/A - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: