Verlosung von Anwesen:Haus-Lotto, nächste Runde

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Ein Münchner darf seine Immobilie nicht im Internet verlosen, weil die Behörden die Aktion als Glücksspiel betrachten. Doch aufgeben will er nicht.

Simone Gröneweg

Eigentlich ist die ganze Sache gut angelaufen: Der Münchner Volker Stiny möchte sein Haus im Münchner Vorort Vaterstetten-Baldham mit einem Quiz im Internet loswerden und hat bereits rund 25.000 Teilnehmer gefunden. Nun hat die für die Thematik zuständige Regierung von Mittelfranken den Hausbesitzer dazu aufgefordert, das Spiel um die Immobilie auf seiner Homepage www.winyourhome.de bis zu diesem Donnerstag, 16 Uhr, zu beenden.

Dieses Haus im Vaterstettener Ortsteil Baldham im Osten Münchens möchte der Besitzer verlosen, weil er keinen Käufer gefunden hat. (Foto: Foto: oh)

Die Behörde ist der Ansicht, dass die Verlosung gegen das Glücksspielrecht verstößt. Glücksspiele im Internet seien verboten. Stiny hat mehrere zehntausend Euro und viel Arbeit in die Aktion gesteckt. Er will sich wehren: "Wir nehmen das nicht hin." Die Begründung der Beamten kann er nicht nachvollziehen. "Mein Spiel ist keine reine Verlosung, das ist ein Geschicklichkeitsspiel", sagt er.

Nun müssen die Juristen erst einmal klären, was genau Stiny mit seinem Haus im Internet macht. Sein Plan: 48.000 Leute sollen an einem Wissenstest teilnehmen. Jeder muss dafür 19 Euro zahlen. Nach mehreren Quiz-Runden bleiben 100 Teilnehmer übrig. Unter denen werden das Haus, ein Kleinwagen sowie andere Preise verlost.

Juristen prüfen Vorgehen

Genau das bemängelt die Behörde. Es überwiege das Zufallselement, heißt es. Das Quiz diene lediglich der Verringerung der Teilnehmerzahl. Über den Hausgewinner aber entscheide das Losglück. "Warum entscheidet denn wohl am Ende das Los?", fragt Stiny. "Damit mir keiner nachsagen kann, ich hätte irgendwie beim Wissenstest getrickst." Die Verlosung solle unter notarieller Aufsicht erfolgen. Für Stiny steht fest: "Wenn von 48.000 Leuten 100 für eine Verlosung übrig bleiben, überwiegt für mich ganz klar der Wissenstest."

Manche vermuten, dass die Behörden Angst vor Nachahmern haben. Dazu reicht ein Blick ins Nachbarland Österreich. Dort sind Hausverlosungen gerade modern. Etliche Eigentümer versuchen auf diese Art, ihre Immobilien loszuwerden. Bisher wird der Trend von den Behörden toleriert. Juristen, Verbraucherschützer und Immobilienexperten warnen trotzdem. Es gebe rechtliche Unsicherheiten, heißt es.

Womöglich fürchten sich die deutschen Beamten vor so einem Verlosungs-Boom wie in Österreich. Bei Stiny melden sich nicht nur Tausende pro Tag, die beim Spiel mitmachen möchten. Ihn rufen auch viele Hausbesitzer an, die ihre vier Wände ebenfalls verlosen möchten. Doch er hält sein Spiel für eine einmalige Sache: "Das kann nicht mehrfach funktionieren. Man muss jedes Mal genügend Teilnehmer bekommen."

Volker Stiny, der Besitzer des Hauses in Baldham, Landkreis Ebersberg. (Foto: Foto: oh)

Nun muss sich entscheiden, ob er mit seiner Auffassung durchkommt. Was ihn ärgert. "Ich habe das im Oktober den Behörden vorgelegt. Die meldeten Bedenken an, darauf sind wir eingegangen und haben danach bis Januar nichts mehr gehört." Mittlerweile sei das Ganze bei der Regierung von Mittelfranken gelandet und erst jetzt wolle man die Aktion verbieten, kritisiert er. "Das hätte man eher machen sollen." In Mittelfranken heißt es dazu, die anfangs eingeschaltete Regierung der Oberpfalz habe Stiny bereits ihre rechtlichen Bedenken mitgeteilt.

Immobilienmakler geißeln die Verlosung als unseriös. Andere Hausbesitzer wollen solch eine Aktion unbedingt nachahmen. Und die Juristen suchen im Glücksspielstaatsvertrag nach Lösungen. So erklärt Tobias Schelinski von der Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing: "Die Definition des Glücksspiels steht im Gesetz. Erstens muss bei einem Spiel für eine Gewinnchance eine Bezahlung verlangt werden. Dann muss die Entscheidung, wer gewinnt, überwiegend vom Zufall abhängen." Ist das der Fall, handelt es sich um ein Glücksspiel und man braucht dafür eine Erlaubnis.

Problematisch ist nur, dass sich die Juristen trotz Definition nicht ganz einig sind. So gibt es Details zu klären. Beispiel: Macht jemand einen Wissenstest oder ein Quiz, dürfen die Fragen nicht so einfach sein.

Stinys Anwälte sind jedenfalls der Ansicht, dass die Aktion kein Glücksspiel ist. Die Regierung von Mittelfranken ist gegenteiliger Ansicht. Die Beamten haben eine sogenannte Untersagungsverfügung herausgegeben. Kurios: Diese gilt nur für Teilnehmer in Bayern. Glücksspiel ist Ländersache. Was mit Teilnehmern aus anderen Ländern ist, muss geklärt werden. "Die Befugnis der Behörden endet normalerweise an den Landesgrenzen", so Schelinski. Eigentlich müsste jedes Land selbst handeln. Der Jurist erklärt, in Einzelfällen hätten Gerichte schon Ausnahmen zugelassen.

Stiny nimmt erst einmal keine neuen Spieler an. Aufgeben will er aber nicht. Deswegen macht er auch nichts rückgängig. Wenn es nach ihm und seinen Anwälten geht, dann wird um die 156 Quadratmeter Wohnfläche im östlichen Umland von München weitergespielt.

Und wenn er doch scheitert? Bekommen die Leute ihr Geld zurück? Man müsse erst einmal abwarten, sagt er. Allen das Geld zurückzuzahlen, wäre eine gigantische Aufgabe. Einige hätten ihm auch schon geschrieben: "Sie können meine 19 Euro behalten. Ich wünsche Ihnen Glück."

© SZ vom 29. 01. 2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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