Verbraucherschutz:Gericht kippt Gebühr bei Riester-Rente

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Im Streit um die Kosten bei der Riester-Rente ist ein ehemaliges Tochterunternehmen des Heidelberger Finanzdienstleisters MLP vor Gericht unterlegen.

Daniela Kuhr

Wegen einer missverständlichen Formulierung in ihren Vertragsbedingungen dürfe die MLP Lebensversicherungs AG nur ein Zehntel der von ihr gewünschten Kosten in Rechnung stellen, entschied das Heidelberger Amtsgericht in einem jetzt veröffentlichten Urteil. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Geklagt hatte ein Kunde, der zum 1. Januar 2002 bei der MLP Lebensversicherung einen Vertrag über eine "MLP Balance Invest Rentenversicherung" abgeschlossen hatte. Dieser Vertrag entspricht einem staatlich geförderten Riester-Rentenvertrag.

In den Vertragsbedingungen hieß es, dass an Abschluss- und Vertriebskosten in den ersten zehn Jahren 0,692 Prozent der Beitragssumme fällig würden. Das Problem dabei: Während MLP jährlich 0,692 Prozent, also insgesamt 6,92 Prozent wollte, ging der Kunde davon aus, dass dieser Betrag nur einmal zu erbringen sei und somit die Gesamtsumme darstelle.

Das Heidelberger Amtsgericht gab dem Kläger jetzt recht. Da die Formulierung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versicherers missverständlich sei, sei sie zugunsten des Kunden auszulegen, entschied das Gericht ( Aktenzeichen: 30 C 122/06). "Der Kunde spart damit etwa 5000 Euro an Abschluss- und Vertriebskosten", sagte der Heidelberger Anwalt Mathias Nittel.

Noch nicht rechtskräftig

Verbraucherschützer begrüßten das Urteil. Bislang würden die Kosten bei der Riester-Rente regelmäßig verschleiert, sagte Thomas Bieler, Altersvorsorge-Experte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Zwar habe der Gesetzgeber einen Anlauf für mehr Transparenz gemacht, "doch den haben die Anbieter in der Praxis voll unterlaufen". Gerade deshalb sei es "erfreulich, dass der Ansatz der Kostenverschleierung mit dem Urteil jetzt auch mal auf den Anbieter zurückfällt".

MLP hatte seine Lebensversicherungs-Tochter im Sommer vergangenen Jahres an den britischen Versicherer Clerical Medical verkauft. Seither heißt das Unternehmen Heidelberger Lebensversicherung. Nach Angaben eines Sprechers des Konzerns sind etwas mehr als 15. 000 Verträge von dem Urteil betroffen. Ob man in Berufung gehe, stehe noch nicht fest. "Wir prüfen das noch", sagte der Sprecher.

© SZ vom 12.9.2006 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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