Urteile:Laminatfußboden muss schallisoliert sein

Wer in seiner Wohnung Laminatboden verlegt, muss auch für die nötige Trittschallisolierung sorgen.

Das Amtsgericht Köln verurteilte eine Vermieterin dazu, wegen erheblicher Lärmbelästigungen die Kürzung der Miete einer geräuschempfindlichen Mieterin um zehn Prozent zu akzeptieren.

Die Nachbarin der Klägerin hatte in ihrer Wohnung einen neuen Laminat- und Fliesenboden verlegt und dabei auf eine entsprechende Geräuschdämmung verzichtet. Dies bedeute eine "ständige und erhebliche Geräuschbeeinträchtigung mit Störungen für die Nachbarin, weil eine ausreichende Trittschallisolierung nach dem Einbau des neuen Bodens nicht mehr gegeben sei", begründete das Gericht die Mietminderung.

Die Lautstärke der Geräusche darf 53 Dezibel nicht überschreiten. In der betreffenden Wohnung lag der Geräuschpegel bei bis zu 61 Dezibel.

Az.: 220 C 215/99, Amtsgericht Köln

(Quelle: sueddeutsche.de/dpa/ddp)

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