Urteil zu Kinderlärm:Familie gewinnt gegen Vermieter

Eine Familie mit drei kleinen Kindern hat sich in Wuppertal erfolgreich gegen den Rauswurf aus ihrer Wohnung gewehrt. Nachbarn hatten sich über Lärm beschwert.

Der Vermieter hatte der Familie gekündigt, weil deren Kinder trotz Verbotsschilds im Garagenhof gespielt hatten.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht die Kündigung bestätigt.

In der Berufung wendete sich das Blatt vor dem Landgericht zugunsten der Familie. Das Spielen auf dem Garagenhof sei keine erhebliche Verletzung mietvertraglicher Pflichten, befand das Gericht und ließ keine Revision zu (Az.: 16 S 25/08).

Eine Kündigung komme erst dann in Betracht, wenn die Nachbarn so stark beeinträchtigt waren, dass eine Mietminderung berechtigt sei. Eine derart unzumutbare Beeinträchtigung habe aber nicht vorgelegen: Angesichts der vielen Kinder in der Wohnanlage und des angrenzenden Spielplatzes sei der Spiellärm nicht über das übliche Maß hinausgegangen und hinzunehmen.

Ältere Nachbarn hatten sich über den Lärm des fünfjährigen Sohnes und seiner Freunde beim Spielen beschwert.

Der Vermieter hatte daraufhin eine Räumungsklage eingereicht. Er argumentierte, dass die Familie den Mietvertrag verletzt habe, weil der Fünfjährige im Garagenhof gespielt habe. Direkt neben dem Garagenhof liegt ein Spielplatz. Der Hof muss überquert werden, wenn man den Spielplatz erreichen will.

© sueddeutsche.de/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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