Urteil:Zeitmietvertrag ohne Ausstieg

Wird die Miete zu teuer, darf der Mieter trotzdem nicht vorzeitig den Vertrag kündigen.

Eine wesentliche Verschlechterung seiner Finanzen berechtigt den Wohnungsmieter nicht zur Kündigung eines Zeitmietvertrages. Wer dennoch aus- und eine billigere Wohnung bezieht, zahlt einer rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts Coburg zu Folge am Ende möglicherweise doppelt.

Wer bewusst einen längerfristigen Vertrag eingehe, müsse auch festhalten, befanden die Richter.

Eine Familie hatte für ihre Wunschwohnung einen Mietvertrag auf zehn Jahre abgeschlossen. Nach einigen Jahren ungetrübten Mieterglücks verringerte sich das Familieneinkommen durch Krankheit und Auszug eines Kindes erheblich. Die Mietzahlungen wurden zur Last, die die Familie durch Kündigung verringern wollte.

Die Vermieterin war damit aber nicht einverstanden und pochte auf Erfüllung des Vertrages. Trotzdem zogen die Mieter in eine andere, billigere Wohnung um und stellten die Zahlungen an die bisherige Hausherrin ein.

Die Richter gaben der Vermieterin recht. Amts- und Landgericht Coburg erklärten die Kündigung für unwirksam. Die Mieter könnten nicht einerseits die Vorteile eines längerfristigen Mietvertrages für sich in Anspruch nehmen, ohne andererseits im Ernstfall an der Laufzeit festzuhalten.

Eine finanzielle Verschlechterung berechtige nicht zum vorzeitigen Ausstieg. Der Vermieter müsse sich im übrigen auch nicht etwa auf vom Mieter gestellte Nachmieter einlassen. Vielmehr gelte der Grundsatz, Verträge sind einzuhalten.

Aktenzeichen: Amtsgericht Coburg 15 C 165/01 und Landgericht Coburg 33 S 94/01

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