Urteil vom Amtsgericht:Details sind gefragt

Vermieter müssen Modernisierungsarbeiten nicht nur exakt ankündigen, sondern auch die Folgen vorab genau schildern.

Das erläutert der Mieterverein Hamburg, und beruft sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts der Hansestadt.

In dem Fall war einem Mieter im obersten Stock mitgeteilt worden, dass sein Balkon verglast werden soll. Dass dieser mit einer undurchsichtigen Überdachung versehen würde, stand nicht in dem Schreiben.

Dagegen klagte der Mann und erhielt vor Gericht Recht - das Einverständnis für die genaue Baumaßnahme habe schriftlich erfolgen müssen, heißt es. Eine mündliche Erläuterung auf der Mieterversammlung, wie in dem Fall geschehen, reiche nicht aus. Es sei möglich, dass einzelne Mieter die Angaben über das geschlossene Dach über den oberen Balkonen nicht gehört oder nicht verstanden hätten.

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